Cobbenrode. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Cobbenrode gibt es eine Vermutung, wie es zu den Infektionen kommen konnte.

Der Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb in Cobbenrode beschäftigt nach wie vor das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises. Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet werden noch eine Weile Bestand haben. Derweil geht die Behörde davon aus, dass es möglicherweise ein Wildvogel war, der die Geflügelpest in den Betrieb mit rund 8000 Tieren eingeschleppt hat. Zumindest sei das nicht auszuschließen, sagt Martin Reuther als Pressesprecher des Hochsauerlandkreises. Für das Veterinäramt sei es schwierig bis unmöglich nachzuvollziehen, wie genau es zu dem Ausbruch in Cobbenrode kommen konnte. Die Einschleppung durch einen Wildvogel sei dabei allerdings die wahrscheinlichste Variante so Reuther.

Zusammenhang auszuschließen

Einen Zusammenhang mit einem Ausbruch in einem Betrieb bei Paderborn, der in den vergangene Tagen für bundesweite Schlagzeilen gesorgt hat, hält er für ausgeschlossen. Der Paderborner Fall hatte vor allem deshalb für Aufsehen gesorgt, weil sich die Geflügelpest nach Informationen des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums von dort aus auch nach Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern ausgebreitet hat. Nach dem Ausbruch in dem dortigen Betrieb waren infizierte Tiere per Lkw in andere Bundesländer gebracht und dort vermarktet worden. Dass sie infiziert waren, sei damals jedoch noch nicht bekannt gewesen. In 50 von 152 Betrieben gab es Ausbrüche.

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung, die der Hochsauerlandkreis nach dem Ausbruch in Cobbenrode erlassen hat, ist nach wie vor mit deutlichen Einschränkungen und Vorgaben für Geflügelhalter verbunden und soll im Hochsauerlandkreis eine Weiterverbreitung der hochinfektiösen und anzeigepflichtigen Viruserkrankung, die schnell epidemische Ausmaße annehmen kann, verhindern. Damit sollen nicht nur weitere Tierverluste sondern auch größere wirtschaftliche Schäden in der Geflügelwirtschaft verhindert werden.

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Weil es inzwischen weitere Ausbrüche gegeben hat, hat der Hochsauerlandkreis unabhängig vom Cobbenroder Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet eine Stallpflicht für sämtliches Geflügel im gesamten Hochsauerlandkreis verhängt. Davon betroffen sind auch private Geflügelhalter. „Hintergrund sei die Dynamik der Seuchen-Entwicklung in der Wildvogelpopulation“, so der Hochsauerlandkreis. Vor diesem Hintergrund erneuert der Hochsauerlandkreis noch einmal seinen Aufruf, den Fund von toten Wildvögeln beim Veterinäramt anzuzeigen. Erreichbar ist das Amt unter 0291/94-1143, oder veterinaeramt@hochsauerlandkreis.de.