Schmallenberg. Weil man die Familienkarte aktuell kaum nutzen könne, fordern die Grünen, die Karte auch für Schulessen zu erlauben. Warum das abgelehnt wurde.

Eine Nutzungsänderung der Schmallenberger Familienkarte forderte die Schmallenberger Fraktion der Grünen. Und zwar dahingehend, dass mit der Familienkarte auch das in den Schulen und Kindertageseinrichtungen angebotene Mittagessen bezahlt werden kann. Begründung: Die derzeitigen Möglichkeiten zur Nutzung der Familienkarte sind pandemiebedingt sehr eingeschränkt, Familien mit geringem Einkommen könnte so finanziell geholfen werden.

Doch der Vorstoß der Grünen, den Angela Degner vortrug, stieß im vergangenen Jugendhilfeausschuss auf wenig Gegenliebe. Denn die Familienkarte diene zwar der Familienförderung, aber insbesondere auch der Vereinsförderung und Freizeitgestaltung der Kinder und Jugendlichen im Stadtgebiet. Die Gutscheine können zum Beispiel bei den heimischen Vereinen, bei Bildungsorganisationen oder Bädern eingelöst werden, hieß es aus dem Ausschuss.

Vereine brauchen in 2020 wieder das Geld

Das sei zwar aktuell aufgrund der Pandemie nicht möglich, werde aber umso wichtiger, sobald das Vereinsleben wieder starte, so Bürgermeister Burkhard König damals: „Gerade in diesem Jahr brauchen die Vereine wieder das Geld.“ Denn auch sie würden immens unter der Corona-Pandemie leiden. Sogar das in 2020 nicht abgerufene Geld werde den Familienkarten diesen Jahres als Bonus gutgeschrieben.

Zudem könnten bedürftige Familien corona-unabhängig dank des Bildungs- und Teilhabegesetzes sowie des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ finanzielle Unterstützung beantragen, wenn es um Themen wie das Schulessen gehe, so König im Ausschuss. Das sei ein „unbürokratisches Unterstützungsmodell“. Dafür müssten nicht die Richtlinien der Familienkarte abgeändert werden. Der Jugendhilfeausschuss stimmte am Ende - bei einer Nein-Stimme - gegen die von den Grünen beantragte Nutzungsänderung der Familienkarten.

Auch der Rat stimmte gegen den Antrag der Grünen. Auch, weil darin nicht festgeschrieben war, ob die Richtlinien-Änderung grundsätzlich oder nur für den Pandemie-Zeitraum angedacht ist.