Schmallenberg. In der Schmallenberger Oststraße ist Kodi wieder geöffnet, nachdem der Haushalts-Discounter erst geschlossen hatte. Das steckt dahinter.

Erst war der Schmallenberger Kodi-Markt geschlossen, wie alle anderen Einzelhändler in der Innenstadt auch. Seit Samstag darf der Haushalts-Discounter wieder öffnen. Die Gründe haben mit der Corona-Schutzverordnung zu tun, aber nicht nur.

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Für die Schmallenberger Filialleitung Marija Schwaar und ihre sechs Kolleginnen ist die erneute Öffnung jedenfalls „ein großes Glück“. Doch noch verirren sich nur wenige Kunden in den Markt an der Oststraße.

Die Bestimmung der Corona-Schutzverordnung

Nach der Corona-Schutzverordung des Landes NRW dürfen nur Geschäfte öffnen, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Dazu zählen etwa Lebensmittelmärkte, Tankstellen, Tierfuttermärkte, Sanitätshäuser oder Drogerien. Auf Anfrage der Funkemediengruppe hatte Kodi erklärt, dass auch das Sortiment des Discounters überwiegend durch die Corona-Schutzverordnung geschützt sei und man deshalb öffnen dürfe. „Wir versorgen die Bevölkerung mit dem, was sie benötigt“, so eine Sprecherin. Das seien unter anderem Hygieneartikel, Körperpflegeprodukte, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Lebensmittel oder auch Batterien für Hörgeräte und Lesehilfen.“

Irritationen im Januar

Allerdings gab es dazu wohl am Anfang Irritationen: Denn nach einer kurzen Öffnung im Januar schloss die Geschäftsführung den Schmallenberger Markt. „Damals durften wir nur eingeschränkt Waren des täglichen Bedarfs verkaufen“, erläutert Marija Schwaar. Keine Elektroartikel, keine Pfannen und Töpfe. Das habe sich dann nicht gelohnt.

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Berthold Vogt, Leiter des Ordnungsamtes, erklärt, wie es dann zur erneuten Öffnung kam: „In der ursprünglichen Fassung der Corona-Schutzverordnung war die Öffnungs-Klausel an die Fläche gekoppelt. Mindestens 50 Prozent musste mit Waren des täglichen Bedarfs belegt sein.“ War es weniger, durften nur diese Waren verkauft werden. Im Anschluss gab es gegen diese Regelung offenbar Klagen und dann eine Nachbesserung im Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Nun ist die 50-Prozent-Klausel nicht mehr an die Fläche gekoppelt, sondern an den Umsatz. Und weil der Schmallenberger Kodi-Markt offenbar mehr als 50 Prozent seines Umsatzes mit Drogerie-Artikeln, Tiernahrung und Lebensmitteln erwirtschaftet, darf er sein gesamtes Sortiment wieder anbieten.

Kodi: Städte erkennen nun die Rechtmäßigkeit

In anderen Orten ist diese Öffnung schon früher erfolgt oder es wurde nie geschlossen. In manchen Städten wurden auch - wie in Schmallenberg - Teile des Sortiment zeitweise verdeckt.

VorgabenKodi schreibt dazu Auf Nachfrage unserer Zeitung: „In NRW gilt, dass eine Verkaufsstelle ihr komplettes Warenangebot verkaufen darf, wenn dieses überwiegend aus in der Corona-Schutzverordnung geschützten Sortimenten besteht. Dies ist bei Kodi der Fall.“ Dennoch sei die Vorgaben der Städte und Gemeinden standortindividuell. „Einige Städte und Kommunen, die unseren Filialen die uneingeschränkte Öffnung trotz der bestehenden Bestimmungen und erfüllten Voraussetzungen untersagt haben, erkennen seit Kurzem die Rechtmäßigkeit an, so dass wir uns freuen, zum Beispiel in Schmallenberg wieder für unsere Kunden da sein zu können.“