Schmallenberg. Das Ordnungsamt Schmallenberg schiebt nach einem Jahr Corona einen Berg von Überstunden vor sich her.

Sie sind dafür da, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuhalten, kümmern sich unter anderem um Falschparker, Ruhestörungen und reibungslose Abläufe von Veranstaltungen: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Seit fast einem Jahr steht über allem aber die Corona-Pandemie mit all ihren Regeln und Schutzverordnungen. Darum, dass diese eingehalten werden, kümmert sich ebenso das Ordnungsamt.

Auch interessant

Das Ordnungsamt kontrolliert die Einzelhändler in Schmallenberg während der Corona-Krise.
Das Ordnungsamt kontrolliert die Einzelhändler in Schmallenberg während der Corona-Krise. © Unbekannt | Alexander Lange

„Ja, auch beim Schmallenberger Ordnungsamt sind deshalb zahlreiche Überstunden angefallen“, bestätigt Ordnungsamtsleiter Berthold Vogt auf Anfrage dieser Zeitung. Die Pandemie ist und bleibt eine Herausforderung: „Die Stunden werden nach Möglichkeit durch Freizeitausgleich in den nächsten Monaten ausgeglichen oder wenn dies aus dienstlichen Gründen nicht möglich oder durchführbar ist, werden die Stunden als Überstunden ausgezahlt.“

Unterstützung durch Kollegen

Bei Durchführungen von Personenkontrollen wurde das Ordnungsamt zwischenzeitlich durch Verwaltungsmitarbeiter aus anderen Bereichen des Rathauses aufgestockt. Personelle Neuzugänge gab es aber keine. Und das, obwohl die Arbeiten deutlich mehr wurden - ob bei Kontrollen im Einzelhandel, beim Außer-Haus-Verkauf der Gastronomie oder an öffentlichen Plätzen. „Aber absolute Hotspots, die vermehrt kontrolliert werden müssen, sind zur Zeit nicht vorhanden“, sagt Vogt: „Dies gilt insbesondere witterungsbedingt für die öffentlichen Plätze wie Stadthalle, Schulzentren, Kurpark. Dies sieht sicherlich wieder anders aus, wenn es wärmer wird und die strengen Regelungen noch gelten.“

Festsetzung von Bußgeldern

Denn Verstöße habe es auch in Schmallenberg gegeben - teilweise auch bis hin zur Festsetzung von Bußgeldern: „Aber im Großen und Ganzen halten sich die Schmallenberger Bürger an die Corona-Regeln.“ Doch weil die Corona-Pandemie so viele Mitarbeiter-Ressourcen brauchte, fielen andere Arbeiten in den vergangenen Monaten flach: „Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes waren in den letzten Monaten im Wesentlichen mit der Bewältigung der Corona-Pandemie beschäftigt. So sind sicherlich andere Arbeiten liegen geblieben bzw. wurden oder mussten zurückgestellt werden“, so Vogt. Das gelte aber nicht für ordnungsrechtliche Verstöße wie Ruhestörungen oder die Bearbeitung von Beschwerden aus der Bürgerschaft usw. sowie für das notwendige Tagesgeschäft. „Diese Arbeiten wurden zeitnah verfolgt und auch geahndet bzw. abgearbeitet.“

Betretungsverbote für Skihänge

Auch die Betretungsverbote für Parkplätze und Rodelhänge im Stadtgebiet wurden an den vergangenen frühlingshaften Wochenenden wieder außer Kraft gesetzt. Die Schilder wurden entsprechend abgebaut - die Corona-Regeln gelten aber natürlich weiterhin. Grund für das vorläufige Ende der Betretungsverbote waren die Schneemassen in ganz Nordrhein-Westfalen und über die Landesgrenzen hinaus: „Wir haben gehofft, dass die Leuten in ihren Regionen bleiben und dort den Schnee genießen.“ Eine Hoffnung, die bestätigt wurde: „Es waren nur wenige Tagestouristen aus dem Ruhrgebiet oder Rheinland hier.“ Die Verfügung von Betretungs- und Nutzungsverboten werde zukünftig von Wochenende zu Wochenende entschieden.

>>>HINTERGRUND

Laut aktueller Corona-Schutzverordnung dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen ab dem 1. März wieder angeboten und in Anspruch genommen werden.

Nicht medizinisch erforderliche Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios, bleiben bis zum 7. März geschlossen.

Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist seit dem 22. Februar wieder zulässig. Dabei ist zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.

Die Ausnahme zum Verkauf von Schnittblumen und kurzfristig verderblichen Topfpflanzen gilt ab sofort auch für Gemüsepflanzen und Saatgut (Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln etc.). Diese Waren einschließlich des unmittelbaren Zubehörs dürfen auch von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Solche Märkte müssen den Verkauf an Privatleute aber dann ausschließlich auf diese Waren begrenzen und dürfen dabei ausdrücklich keine anderen Sortimente verkaufen.