Meschede. In Meschede werden wieder Straßen saniert, bei denen Anlieger dafür zahlen müssen. Es gibt eine genaue Übersicht über die kommenden Projekte.

Der Lindenbrink wird in diesem Jahr den Anfang machen: Es ist nach zwei Jahren Pause die erste Straße, für deren Ausbau die Anlieger wieder Beiträge bezahlen müssen – jetzt allerdings nach anderen Maßstäben. Künftig sollen weniger Kosten auf die Anlieger zukommen. Pech haben die Anlieger allerdings an zwei Straßen.

2018 vorerst gestoppt

Anlieger müssen einen Teil der Kosten übernehmen, wenn die Straße vor ihrer Tür wiederhergestellt oder verbessert wird. Im Dezember 2018 hatte die Stadt Meschede den Ausbau von Straßen aber vorerst gestoppt, die nach dem so genannten Kommunalabgabengesetz abgerechnet werden: Denn landesweit waren die KAG-Maßnahmen umstritten, weil die Kosten so hoch waren. Für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (wie 2019 vom Bund der Steuerzahler gefordert) fand sich im Düsseldorfer Landtag keine Mehrheit. Stattdessen ist das KAG-Gesetz reformiert worden. Der Stadtrat hat jetzt einstimmig eine Liste mit Straßen beschlossen, die in den nächsten Jahren danach abgerechnet werden.

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Die Stadt Meschede hat sich in ihrem Straßen- und Wegekonzept bereits bis 2030 festgelegt, welche Straßen wann an der Reihe sind: Die Stadt muss solch ein transparentes Konzept haben, damit sich Anlieger auf kommende Bauarbeiten einstellen und dafür finanzielle Rücklagen anlegen können. Vor jedem Ausbau müssen Anlieger bei Versammlungen darüber informiert werden – das macht die Stadt allerdings ohnehin schon seit Jahren. Eine Ausnahme gibt es: Wenn nur die Straßenbeleuchtung erneuert wird (auch eine KAG-Maßnahme), dann reicht es aus, Anlieger schriftlich zu informieren, weil dies Arbeiten nur als geringfügig gelten.

Land will die Hälfte übernehmen

Neu sind finanzielle Entlastungen: Das Land übernimmt jetzt die Hälfte der kommunalen Ausbaubeiträge, die Anlieger zahlen müssen. Das sind in Meschede 35 der 70 Prozent bei Anliegerstraßen und 25 der 50 Prozent bei Haupterschließungsstraßen. Beantragt werden kann das Landesgeld nach der Schlussrechnung. Ärgerlich für die Anlieger an der Luisenstraße und an der Von-Stephan-Straße: Denn Stichtag für die Förderung ist der 1. Januar 2018 – was vorher fertig gestellt wurde, aber noch nicht abgerechnet wurde, muss von Anliegern nach altem Recht bezahlt werden. Die Luisenstraße kostete 203.500 Euro, die Von-Stephan-Straße 103.800 Euro.

Die große Unbekannte in der Rechnung: Zahlt das Land auch? Denn die Förderrichtlinie des Landes gibt den Kommunen keinen Anspruch auf Fördergelder und den Anliegern auch keinen Anspruch auf die entsprechende Senkung ihrer Beiträge gegenüber den Kommunen. Das sei „extrem unbefriedigend“, so Fachbereichsleiter Heinz Hiegemann: Denn die Stadt müsse zwar einerseits Anlieger informieren, könne dabei aber andererseits Fördermittel nicht verbindlich zusagen – das werde auf großes Unverständnis treffen, fürchtet Hiegemann.

Rechtlich nicht zulässig

Die Sorgen seien unberechtigt, so CDU-Fraktionschef Marcel Spork: Er konnte eine entsprechende Finanzierungszusage über 65 Millionen Euro an Landesmitteln durch den Unions-Abgeordneten Matthias Kerkhoff vorweisen. Von den Grünen kam dennoch der Versuch, die Stadt solle notfalls 50 Prozent des Eigentümeranteils übernehmen, falls das Land doch nicht zahle. Das sei rechtlich aber nicht zulässig, sagte Kämmerer Jürgen Bartholme. Und für Marcel Spork ist es auch grundverkehrt: „Das ist das falsche Signal an das Land. Dort könnte man denken, wenn von dort keine Mittel kommen, dann übernehmen das eben die Kommunen.“

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Geben wird es Zahlungserleichterungen für die Anlieger: Beantragt werden kann eine Zahlung in maximal 20 Jahresraten. Bislang galt ein Zinssatz von 6 Prozent, der künftig aber dynamisch sein wird.

Für die erstmalige Herstellung einer Straße, etwa in einem Neubaugebiet, fallen auch weiterhin Erschließungsbeiträge an – sie sind von der KAG-Gesetzesänderung nicht betroffen: Das wird die Anlieger der Straßen Auf der Wauert (Wallen), Langelohweg und Walkenmühlenweg in Meschede sowie der Liedtstraße in Remblinghausen betreffen.

Diese beitragspflichtigen Straßenausbauten sind geplant

2021: Lindenbrink in Meschede

2022: Hagenweg in Meschede. Zum Heidtfeld in Wallen

2023/24: Nördeltstraße (Meschede, Abzweig Am Maiknapp bis Ende)

2024: Grabenweg (Meschede, Abzweig Waldstraße bis Steiler Weg)

2026: Am Bergrücken und Pulverturmstraße (Abzweig An Klocken Kapelle bis Krähenberg) in Meschede, Weststraße (Eversberg)

2027: Hochstraße und Grassenbergstraße in Meschede, Grimmestraße in Freienohl

2028: Lagerstraße (Abzweig Galiläer Weg bis Siedlungsstraße) und Siedlungsstraße (Lagerstraße bis Einmündung Von-Westphalen-Straße) in Meschede

2029: Hünenburgstraße (Abzweig Maiknapp bis Haus Nr. 34), Trappweg (Abzweig Burgwall bis Ende) in Meschede, Johannisstraße und Rittergasse in Eversberg

2030: Zum Siepen in Meschede.

Laut Planungen wird darüber hinaus 2025 der Langelohweg in Meschede ausgebaut: Der wird allerdings nicht nach KAG, sondern nach Baugesetzbuch abgerechnet.