Nuttlar. Eine fiese Parole haben Unbekannte auf die A46 bei Nuttlar geschmiert. Sie war lange Zeit unsichtbar. Jetzt kommt sie zum Vorschein.
„Fuck all cops“ - diesen Schriftzug haben Unbekannte mitten auf die Fahrbahn der neuen A46 geschmiert. Monatelang ist der Bestwiger Franz-Josef Kannengießer mit seinem Auto darüber gefahren. Jedes Mal hat er sich geärgert - und sich gewundert, dass der Landesbetrieb Straßenbau diesen beleidigenden Schriftzug immer noch nicht entfernt hat. „Schließlich ist er ein Schlag ins Gesicht aller Polizisten, die es ohnehin schon schwer genug haben“, sagt Kannengießer, der sich mit einer Mail an unsere Zeitung gewendet hatte.
Jetzt kommt endlich Bewegung in die Sache. Der Landesbetrieb will handeln. Das hat Behörden-Sprecher Oscar Santos gegenüber unserer Zeitung bestätigt. Dabei ist es allerdings keineswegs so, dass es sich um eine Schmiererei handelt, die erst vor wenigen Wochen auf die Fahrbahn aufgebracht worden ist. Wie Santos mitteilt, sei der Schriftzug bereits zu einer Zeit auf die Fahrbahn geschmiert worden, als die Strecke noch gar nicht für den Verkehr freigegeben war - also vor mindestens einem Jahr. Damals habe die zuständige Autobahnmeisterei die Schrift überstrichen. „Nun schimmert sie offenbar nach und nach immer stärker wieder durch“, sagt Santos. Das war der Autobahnmeisterei bislang nicht aufgefallen.
Nach Kannengießers Hinweis soll der Schriftzug nun im Strahlverfahren endgültig entfernt werden. Dafür wird die Strecke in diesem Bereich einseitig gesperrt werden müssen. Konkret befindet sich die Schmiererei auf der Fahrbahn von Olsberg in Richtung Velmede kurz hinter der Talbrücke Nuttlar - in Höhe des Schildes, das auf den 1100 Meter entfernten Parkplatz Sengenberg hinweist.
Maximal eine Sachbeschädigung
Dass der Schriftzug ein Schlag ins Gesicht aller Polizisten ist, sieht das Bundesverfassungsgericht übrigens nur begrenzt so. Demnach hätte der Schmierfink - wenn man ihn denn in die Finger bekommen würde - nicht einmal strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten. Zumindest nicht wegen des Vorwurfs der Beleidigung. Denn eine Beleidigung ist aus juristischer Sicht erst dann eine Beleidigung, wenn es einen Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe gibt.
Oberstaatsanwalt Thomas Poggel von der Staatsanwaltschaft Arnsberg erklärt es so: „Für das Gericht macht es einen Unterschied, ob ich einen solchen Schriftzug auf die Fahrbahn der A46 anbringe oder zum Beispiel direkt vor der Mescheder Polizeiwache. Dort hätte er aus Sicht des Gerichtes eine andere Qualität“, sagt Poggel. Weil damit konkret Bezug genommen werde auf die Beamten der Kreispolizeibehörde. Auf der entfernten A46 sei das allerdings strafrechtlich nicht relevant. In Frage kämen aus seiner Sicht höchstens Konsequenzen wegen einer Sachbeschädigung. Das hänge davon ab, welchen Aufwand es erfordere, einen solchen Schriftzug zu entfernen.
Der Landesbetrieb Straßenbau ist laut Oscar Santos grundsätzlich bemüht, Schriftzüge auf Fahrbahnen schnellstmöglich zu entfernen. „Dabei ist völlig egal, welchen Inhalt ein solcher Schriftzug hat“, so der Behördensprecher. Die Schrift stelle so oder so eine Ablenkung für Autofahrer und damit eine Gefahr dar. Schmierereien auf Brückenbauwerken beseitigt der Landesbetrieb hingegen nicht grundsätzlich. „Zweifelhafte Parolen werden zwar schnellstmöglich entfernt“, sagt Santos. Alles andere - wie etwa Graffiti - lasse man in der Regel stehen, weil erfahrungsgemäß in kürzester Zeit die nächste Schmiererei aufgebracht sei.
Die allgemeine Ablehnung der Polizei ist aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes von der
Meinungsfreiheit
gedeckt. Hierzu hat es im Jahr 2016 einen Beschluss gegeben. Demnach sind abfällige Äußerungen über Polizisten in der Öffentlichkeit nicht ohne weiteres strafbar.
Geklagt hatten zwei Fußballfans. Sie waren unabhängig voneinander wegen Beleidigung verurteilt worden, weil sie am Rande von Fußballspielen die Abkürzung „ACAB“ gezeigt hatten. „ACAB“ steht für
„All Cops are Bastards“
- zu Deutsch etwa „Alle Polizisten sind Mistkerle“. Die Parole wird von Links- wie Rechtsextremen und auch von Hooligans gebraucht.
Einer der Männer war auf dem Weg aus dem Stadion mit dem Kürzel in
Großdruck auf dem Hosenboden
an mehreren Polizisten vorbeigelaufen. Der zweite Kläger hatte mit anderen während des Spiels die vier Buchstaben aus einem Banner mit anderer Botschaft herausgetrennt und hochgehalten.
Nach Ansicht der Verfassungsrichter brachten sie damit zwar eine
allgemeine Ablehnung der Polizei
gegenüber zum Ausdruck. Eine personalisierte Adressierung sei aber nicht ersichtlich. Beide Fälle mussten daraufhin noch einmal verhandelt werden.