Schmallenberg. Erst steckt ein 29-Jähriger in Schmallenberg ein Auto an, dann rastet er vor Gericht immer wieder aus. Ein normaler Prozess war nicht möglich.
Wegen Brandstiftung sollte sich jetzt ein 29-jähriger Mann vor dem Schöffengericht in Meschede verantworten. Doch ein normaler Prozess war nicht möglich.
Der junge Mann stammt aus Nigeria, ist seit 2017 in Deutschland. Im Mai 2019 zündelte er am helllichten Tag an einem Auto in der Straße Breite Wiese. Dabei wurde er von Zeugen beobachtet und konnte im Anschluss direkt festgenommen werden.
Der 29-Jährige hatte den Tankdeckel des ihm unbekannten Fahrzeugs abgerissen und dann mit einer Papierlunte versucht, Feuer im Tank zu entfachen. Beim zweiten Mal gelang ihm das auch. 60 bis 70 Zentimeter hohe Flammen schlugen aus dem Tank. Das Feuerwehr konnte den Ford Fiesta zwar löschen, doch das Fahrzeug wurde so stark beschädigt, dass insgesamt ein Schaden von 7000 Euro entstand.
Mit Handschellen vorgeführt
Nun sollte sich der Mann für die Tat vor Gericht verantworten. Dafür wurde der schmächtige Nigerianer mit Handschellen vorgeführt, weil er zum angesetzten Termin nicht freiwillig erschienen war. Er versank in seinem Stuhl, antwortet erst gar nicht auf die Fragen des Richters, die die Dolmetscherin ins Englische übersetzte. Der Richter schaffte es nur, Alter und Namen zu entlocken.
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Zu allen anderen Fragen, machte der Angeklagte keine Aussagen, steigerte sich aber, je drängender diese wurden, in laute Selbstgespräche und Beleidigungen hinein. Er beschimpfte Pflichtverteidiger Friedrich von Weichs, Richter Dr. Sebastian Siepe und die Dolmetscherin. Das wirkte trotz der Handschellen zum Teil so bedrohlich, dass sich der Justizbeamte an die Seite des Pflichtverteidigers setzte.
Als Sachverständiger sollte Dr. Markus Müller-Küppers von der LWL-Klinik in Marsberg aussagen. Er hätte mehr zum Gesundheitszustand des Angeklagten sagen können, weil der Schmallenberger vor der Tat in Marsberg untersucht worden war. Die medizinischen Unterlagen hätte ihn möglicherweise entlasten können.
Aggressives und affektives Verhalten
Doch das verweigerte ihm der Angeklagte deutlich, bevor er auch ihn beleidigte. Eigentlich war Müller-Küppers der Ansicht, dass der 29-Jährige verhandlungsfähig sei. Doch dessen aggressives und affektives Verhalten und sein lautes Rufen machten einen normalen Prozess letztlich unmöglich.
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Staatsanwalt Gregor Keller beantragte daher, den Angeklagten nach Paragraf 81 der Strafprozessordnung in einer psychiatrischen Klinik einzuweisen. Bis maximal sechs Wochen ist das auch gegen den Willen eines Angeklagten möglich. „Das Ziel ist, dass der Sachverständige in dieser Zeit die Chance hat, den Angeklagten in Ruhe zu untersuchen“, erläuterte Keller. „Wir brauchen ein klares Bild, das mehr darüber aussagt, was mit ihm los war und ist.“
Richter Siepe folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. „Wir müssen herausfinden, ob Sie eventuell schuldunfähig oder nur eingeschränkt schuldfähig waren“, so Siepe. Diese Zwangseinweisung sei angesichts der Tat auch verhältnismäßig, betonte er. Allerdings verließ der Angeklagte das Gericht erstmal noch als freier Mann. Eine Woche hat er Zeit, dem Urteil zu widersprechen. Im Anschluss wird diese Einweisung zwangsweise durchgesetzt.