Schmallenberg. Wenn ein Partner stirbt, erhält der andere drei Monate dessen Rente. Doch das wissen viele nicht, kritisiert Dietrich Krämer aus Schmallenberg.

Dietrich Krämer ist an vielen Stellen aktiv. So engagiert er sich in Schmallenberg im Verein der Direktversicherungsgeschädigten. Als ehemaliger Bankkaufmann hilft er im Familien- und Freundeskreis, wenn die Situation in Finanzdingen unübersichtlich wird. Dabei ist er auf einen Punkt gestoßen, der vielen unbekannt sei. Wenn ein Ehe- oder Lebenspartner stirbt, hat der andere drei Monate Anspruch auf dessen volle Rente. Die eigene Rente wird darauf nicht angerechnet.

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Dieser Betrag muss allerdings beantragt werden. Er wird nicht automatisch gezahlt. „Und wer weiß das denn schon“, ärgert sich der Schmallenberger, „oder hat überhaupt in der belastenden Situation den Kopf dafür frei?“ Nach zwölf Monaten verfalle der Anspruch zugunsten des Staates.

Die Bestatter

Krämer findet, dass diese Witwen oder Witwerrente automatisch gezahlt werden müsste. „Der Hinterbliebene hat doch einen Anspruch darauf.“ Oder dass zumindest die Bestatter ihre Kunden auf dieses Recht aufmerksam machen müssten.

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Drei Bestatter habe er dazu angerufen. Einer habe davon gar nichts gewusst, „einer sagte, er beantrage die Rente, wenn er dazu aufgefordert werde und der Dritte sagte direkt, dass er damit nichts zu tun haben wolle.“ Auch ein Anruf beim Bestatterverband gab ein ähnliches Bild: Aussage: „Es wäre kein Muss, aber manche Kollegen würden das Thema bei der Rentenabmeldung mit erledigen.“

Der VdK

Der Vdk habe auf seine Anregung hin das Thema jetzt in seiner Verbandszeitschrift aufgenommen. Aber eigentlich, so findet Krämer, müsste der Verband sich darum kümmern. dass das Gesetz geändert wird und dass jedem Hinterbliebenen die entsprechende Summe direkt ausgezahlt wird. Beantragt wird die Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung, auch ein Antrag auf Vorschusszahlung ist möglich.