Meschede. Schulministerin Gebauer fordert Masken im Unterricht. Bei einem Termin in Meschede gab es keine - und Kritik daran. Die Sache ist aber geklärt.
Eine Veranstaltung mit Schulministerin Yvonne Gebauer beim FDP-Ortsverband in Meschede sorgt nach Tagen für Gesprächsstoff: Die Politikerin steht für eine strenge Maskenpflicht im Unterricht der weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen, ausgerechnet bei ihrem Auftritt im Hochsauerlandkreis könnten aber, so lauten Vorwürfe, Corona-Regeln nicht immer eingehalten worden sein.
Dicht beieinander
Im Internet kursieren Fotos von der Zusammenkunft: Menschen sitzen in einem Raum relativ dicht beieinander, einen Mund-Nasen-Schutz trägt nur einer: eine Servicekraft. Das Ordnungsamt der Stadt Meschede und das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises haben die Bilder bereits angeschaut: Anhand der Momentaufnahme sei allerdings nicht zu klären, ob Verstöße vorlägen oder nicht, hieß es. Sie wollten daher keine Bewertung treffen. Auch seien bislang keine Anzeigen dazu eingegangen.
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Das NRW-Ministerium für Schule und Bildung erklärte sich auf Anfrage für nicht zuständig. Von dort hieß „Die Veranstaltung, bei der Ministerin Gebauer, der Bürgermeister von Meschede, Christoph Weber, sowie Vertreter der Stadtverwaltung zu Gast waren, wurde nicht vom Ministerium für Schule und Bildung, sondern von der örtlichen FDP in Meschede organisiert und durchgeführt, nach eigenen Angaben unter Einhaltung sämtlicher geltenden Hygienevorgaben der Corona-Schutzverordnung und vor Ort geltender Bestimmungen.“
Geschlossene Gesellschaft
So sieht es auch die heimische FDP-Fraktionsvorsitzende Ingrid Völcker: „Die Veranstaltung war eine geschlossene Gesellschaft mit vorheriger schriftlicher Anmeldung. Der Einlass wurde kontrolliert und zusätzlich mussten sich alle Teilnehmer in die Tischlisten eintragen. Eine lückenlose Dokumentation war garantiert. Nach einer Stunde wurde unterbrochen und die Seitentüren blieben geöffnet, so dass Frischluft zirkulieren konnte. Nach Rücksprache mit dem Stadtmarketing waren damit die Dokumentationspflicht erfüllt, ebenso das erstellte Hygienekonzept.“ Die maximale Teilnehmerzahl sei nicht ausgereizt worden.
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Dazu, dass die Schulministerin ins Visier von Kritikern gerät, sagte Völcker: „Ich kann die Sorge der Eltern verstehen, aber die schulischen Einschränkungen haben eine andere Basis.“ Tatsächlich gilt in Nordrhein-Westfalen, dass „geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern“ bei Veranstaltung gefordert werden, gegebenenfalls auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Ausnahme sind möglich, wenn die Teilnehmer auf festen Plätzen sitzen und die Teilnehmer erfasst worden und damit für die Behörde ermittelbar sind.