Meschede. Ist die Steuer auf Geldspielgeräte in Meschede zu hoch? Der Betreiber einer Spielhalle hatte geklagt. Das Oberverwaltungsgericht hat geurteilt.
Die Steuer für Geldspielgeräte in der Stadt Meschede verstößt nicht gegen geltendes Recht. Zu dieser Auffassung ist ein Senat des Oberverwaltungsgerichts in Münster gekommen. Geklagt hatte dort der Betreiber einer Spielhalle in Meschede.
Urteil mit Spannung erwartet
Er warf der Kommune eine „erdrosselnde Wirkung“ vor, damit ist gemeint, dass die Steuer zu hoch sei, um das Unternehmen wirtschaftlich betreiben zu können. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden: Bislang hatten die Verwaltungsgerichte diese Argumentation immer zurückgewiesen. Inzwischen ist die Zahl der Spielhallen aber gesunken, auch weil neue Auflagen und Einschränkungen hinzugekommen sind.
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Das Oberverwaltungsgericht blieb bei dieser Linie und bestätigte das vorherige Urteil des Verwaltungsgerichts in Arnsberg. Dort waren schon in der Vergangenheit regelmäßig Klagen von Spielhallenbetreibern gegen Städte und Gemeinden verhandelt und zurückgewiesen worden.
3,5 Prozent vom Spieleinsatz
Die Stadt Meschede erhebt pro Apparat und Monat bei der Aufstellung von Automaten in Spielhallen 35 Euro, hinzu kommen 3,5 Prozent vom Spieleinsatz.