Meschede. Das Oberverwaltungsgericht in Münster prüft eine Steuer der Stadt Meschede: Sind die Abgaben für Spielhallen zu hoch?

Die Steuer für Geldspielgeräte in der Stadt Meschede steht am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster auf dem Prüfstand. Alle Kommunen erheben solche Abgaben, auch um die Anzahl der Spielhallen einzuschränken. Die Betreiber werfen den Städten und Gemeinden daher regelmäßig vor, dass die Steuern zu hoch seien und eine „erdrosselnde Wirkung“ hätten, sie also ihr Gewerbe nicht mehr wirtschaftlich betreiben könnten.

Bislang zurückgewiesen

Mehrere solcher Klagen, auch gegen die Stadt Meschede, sind vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg in erster Instanz bislang zurückgewiesen worden. Die Richter argumentierten bislang damit, dass die Anzahl der Spielhallen nicht deutlich gesunken sei und somit die Steuern noch im Rahmen seien.

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Jetzt beschäftigt sich erstmals ein Senat des Oberverwaltungsgerichts mit so einem Fall - und die Situation hat sich inzwischen möglicherweise geändert. Durch eine ganze Reihe von Einschränkungen und Vorgaben ist die Zahl der Spielhallen bundesweit gesunken, so gelten beispielsweise Regelungen, wonach innerhalb eines Radius nur eine bestimmte Anzahl dieser Salons betrieben werden darf. In der Folge musste unter anderem in Meschede eine Spielhalle schließen.

Urteil noch am selben Tag

Sind die Steuern in dieser Lage immer noch gerechtfertigt - oder doch zu hoch? Darüber muss das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt befinden. Geklagt hatte ein Betreiber gegen die Stadt Meschede. Nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg war er in Berufung gegangen. Mit einem Urteil wird noch am selben Tag gerechnet.