Meschede/Arnsberg. In NRW werden kostenlose Corona-Tests angeboten. Hier gibt es alle Informationen dazu: Wer sich testen lassen kann - und wer es muss.

Um eine zweite Infektionswelle zu verhindern, bietet die Bundesregierung rechtzeitig zum Ende der Sommerferien in NRW kostenlose Corona-Tests für alle Reiserückkehrer an. Für viele Reisende sind die Tests freiwillig. „Urlauber, die in einem Risikogebiet ihre Ferien verbracht haben, sind aber ab dem 8. August verpflichtet, sich testen zu lassen“, informiert Petra Golly, Leiterin von der Arnsberger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Alles Wissenswerte rund um die kostenfreien Corona-Tests für Urlauberhier im Überblick:

Wer kann einen kostenlosen Corona-Test machen? Alle Reiserückkehrer nach Deutschland haben ab sofort die Möglichkeit, einen kostenlosen Test auf Covid 19 zu machen. Die Kosten dafür werden seit dem 1. August übernommen,wenn der Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreiseerfolgt.

Wo kann ich mich testen lassen? Den Test kann man an entsprechenden Teststationen am Flughafen, Bahnhof oder anderen Knotenpunkten in der Nähe von Grenzübergängen machen. Unter 116 117 gibt es Auskunft, wo darüber hinaus in Wohnortnähe Tests angeboten werden. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte vorher einen Termin vereinbaren.

Pflicht-Test bei Einreise aus einem Risikogebiet: Einreisende aus internationalen Corona-Risikogebieten müssen sich vom 8. August an bei der Rückkehr nach Deutschland auf das Virustesten lassen.

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Dann gilt: Wer von einer Reise in ein Risikogebiet zurückkehrt, muss sich entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise testen lassen oder innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr. Bis ein gültiges Testergebnis vorliegt, müssen die Quarantäneregeln eingehalten werden.

Was sind Corona-Risikogebiete? Zu den Risikogebieten gehören aktuell viele Länder außerhalb Europas wie die USA, Russland oder große Teile der Türkei. Aber auch innerhalb Europas sind verschiedene Risikogebiete ausgewiesen, zum Beispiel seit Anfang August Serbien oder die spanischen Regionen Katalonien, Aragon und Navarra sowie die Provinz Antwerpen. Eine laufend aktualisierte Liste des Robert-Koch Institutes (RKI) gibt Auskunft, welche Länder als Risikogebiet definiert sind.

Gibt es Sanktionen? Bei Verstoß gegen die genannten Pflichten zur Meldung, Testung, Nachweispflicht oder zur häuslichen Quarantäne können die zuständigen Behörden Bußgelder verhängen.

Wer muss das Testergebnis an das Gesundheitsamt weitergeben? Reisende, die aus einem Risikogebiet kommen, müssen ein negatives Testergebnis selbst mit der vom Arzt ausgestellten Testbescheinigung gegenüber dem Gesundheitsamt nachweisen.

Wiederholungstest empfohlen: Ein negatives Testergebnis stellt immer nur eine Momentaufnahme dar. Deshalb ist fünf bis sieben Tage nach dem Test eine Wiederholungstestung auf Covid 19 sinnvoll. Weitere Informationen zu akuten Verbraucherthemen bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW telefonisch oder per E-Mail.

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Ab sofort bieten die Beratungsstellen Schritt für Schritt auch wieder persönliche Beratung an – nach vorheriger Terminvergabe unter 02932/5109701 oder arnsberg@verbraucherzentrale.nrw.