Meschede. Eine Drohne mit Kamera fliegt über den Mescheder Norden. Das ärgert die Anwohner. Und das sagt die Polizei.

Eine Drohne ist am Mittwochabend über Gärten im Mescheder Norden gesteuert worden. Die Anwohner sind verärgert - die Polizei sieht bisher keine Straftat.

Blick in die Wohnungen

Gegen 22.30 Uhr beobachteten Anwohner am Mescheder Lanfertsweg eine Drohne über ihren Gärten. „Sie war etwa 40 bis 50 Zentimeter groß. Mit einer 4-K-Kamera hatte sie einen guten Blick in die Wohnungen.“ Startpunkt sei der Spielplatz an den Mehrfamilienhäusern am Lanfertsweg gewesen, „also quasi um die Ecke.“

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Doch als die Polizei vor Ort war, war nicht mehr festzustellen, wer die Drohne gesteuert hatte und ob es sich um eine Straftat handelte. „Die eingesetzten Beamten haben den Einsatz dokumentiert und die Informationen an die Kriminalpolizei übergeben“, sagt Polizeipressesprecher Sebastian Held. „Wir haben zur Zeit jedoch keine Hinweise auf Straftaten.“ Dabei nehmen Beschwerden über Drohnen zu.

Vor zwei Schlafzimmer

Im Mai hatten Anwohner in Westfeld Anzeige erstattet. Dort war eine Drohne vor zwei Schlafzimmerfenster gesteuert worden und hatte sich vor einem fünf Minuten positioniert. Ob sie dort auch Filmaufnahmen gemacht hatte, konnte nicht geklärt werden. „Wir haben keine neuen Erkenntnisse. Der Fall wurde der Staatsanwaltschaft übergeben“, sagt Sebastian Held. Und erst Anfang Juli hatte es eine ähnliche Beschwerde aus Eslohe gegeben.

Holger Glaremin, Pressesprecher der Kreispolizeibehörde in Meschede, hatte damals dazu geraten, sich in solchen Fällen an die Polizei zu wenden. Er empfahl auch, das Gespräch mit dem Drohnenpiloten zu suchen - sofern er bekannt sei.

Gesetzliche Regelungen

Gesetzlich ist klar geregelt, welche Überflüge mit Drohnen erlaubt und verboten sind. Ein grundsätzliches Flugverbot gilt dabei unter anderem über Wohngrundstücken, sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen sowie Flugplätzen. Außerdem dürfen Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden. und nicht in der Lage sein, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.

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Wer sich nicht an die Verbote hält begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit und riskiert im schlimmsten Fall sogar eine Strafanzeige. Wer dann aus der Luft heraus auch noch Foto- oder Filmaufnahmen von Menschen macht, die dazu nicht ihre Einwilligung erteilt haben, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Nicht abwerfen

Von der Idee, die fremde Drohne etwa mit einem gezielten Steinwurf auf den Boden zu holen, riet Polizei-Sprecher Glaremin in dem Fall aus Eslohe ab. Zum einen sei das viel zu gefährlich, zum anderen könnten auch dafür Konsequenzen drohen.

Das Bundesministerium für Verkehr informiert auf seiner Seite www.bmvi.de ausführlich über die geltende Drohnenverordnung.

Im Anhang findet sich auch ein Flyer des Ministeriums.