Meschede. Künftig ist es strafbar unter einen Rock zu fotografieren oder filmen. So ein Fall ist in einem Laden in Meschede passiert. Was passiert jetzt?

Die Polizei ermittelt nach einer sexuell motivierten Tat in einem Ladenlokal in der Innenstadt von Meschede. Dort war einer Frau unter den Rock fotografiert oder gefilmt worden. Sie selbst bemerkte den Vorfall und erstattete Anzeige. Passiert ist der Vorfall bereits Ende Juni. Die Ermittlungen dauern aber an und sie sind kompliziert.

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

Ab Herbst diesen Jahres wäre die Sachlage klar, dann tritt ein neues Gesetz in Kraft: Die Bundesregierung hat es beschlossen gegen Upskirting, wie es im Englischen heißt, also gegen das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock. Es wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

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Bislang werden solche Taten meistens als eine Ordnungswidrigkeit eingestuft. Die Polizei in Meschede ermittelt dennoch wegen Upskirtings: Noch sind die Dimensionen nicht klar. War es ein Einzelfall oder mehr? Die Ermittler haben nach einem richterlichen Beschluss das Ladenlokal und die Wohnung des Verdächtigen durchsucht. Dabei wurden auch Datenträger sichergestellt. Sie müssen noch ausgewertet werden.

Persönlicher Lebensbereich

Der Vorfall in Meschede ist vor allem rechtlich kompliziert: Der mutmaßliche Täter soll mitten im Ladenlokal vor dem Kassenbereich fotografiert oder gefilmt haben. Hätte er das Handy beispielsweise in die Umkleide gehalten, wäre der persönliche Lebensbereich des Opfers laut Gesetz betroffen gewesen - das würde sich nach bisheriger, alter Rechtsprechung verschärfend auswirken. Umgekehrt bedeutet das Gegenteil eine Milderung.

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Die Ermittlungen dauern an. Am Ende muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, was aus dem Verfahren wird und ob Anklage erhoben werden kann.