Nichtinghausen. Abraum zu verbrennen, kann man sich genehmigen lassen. Aber dafür gelten Regeln.
Zu einem Einsatz sind am Freitagabend die Löschgruppen Reiste und Remblinghausen nach Nichtinghausen gerufen worden. Dort hatten Zeugen eine Rauchsäule aufsteigen sehen.
Genehmigung reichte nicht aus
Vor Ort stellte sich dann heraus, dass die Dorfbewohner dort ihr „Osterfeuer“ hatten abbrennen wollen. „Sie hatten dafür auch eine Genehmigung eingeholt“, erklärte Tobias Gödeke, der stellvertretende Wehrleiter der Gemeinde Eslohe, allerdings sei diese - wie üblich für eine Abraumverbrennung - um 15 Uhr ausgelaufen. Die Alarmierung erfolgte dann um 19.50 Uhr. Da sei auch niemand mehr vor Ort gewesen, sagte Gödeke.
Feuer muss abgelöscht werden
Obwohl keine Gefahr für einen Waldbrand bestand, musste die Wehr das Feuer ablöschen. „Sonst hätten wir direkt wieder rausfahren müssen, weil die nächste Alarmierung gekommen wäre.“
Für die Nichtinghauser bleibt nun die Arbeit, die unverbrannten Reste zu entsorgen.
Die Regeln für die Abraumverbrennung
Die genauen Regeln für die Abraumverbrennung laut Allgemeinverfügung des Hochsauerlandkreises, sind auch auf der Internet-Seite der Gemeinde Eslohe einsehbar . Sie lauten unter anderem:
Die Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt ist möglich unter der Voraussetzung, dass eine Verwertung nicht möglich ist.
Sie muss angemeldet und genehmigt werde.
Genehmigt wird sie bis zu einer Menge von maximal 50 Kubikmeter pro Verbrennungsvorgang und Tag in der Zeit von 8 bis 15 Uhr.
Damit Feuerwehreinsätze - wie jetzt geschehen - nicht irrtümlich ausgelöst werden, müssen spätestens zwei Werktage vor der geplanten Verbrennung die zuständige Untere Forstbehörde informiert werden, falls die Verbrennung im Wald stattfindet, bzw. ansonsten das zuständige Ordnungsamt.