Velmede/Meschede. Der Corona-Ausbruch in einer Großfamilie aus Velmede sorgt für Diskussionen. Das Gesundheitsamt räumt mit Mythen auf.

Der Corona-Ausbruch innerhalb einer Großfamilie aus Velmede, deren Mitglieder zum Teil auch in Meschede leben, sorgt für heftige Diskussionen im Internet. Wir haben das Gesundheitsamt des Kreises und das Ordnungsamt gebeten, bei einigen der Äußerungen zur Aufklärung beizutragen.


„Vor zwei Wochen noch ‘Gütersloher sind im HSK herzlich willkommen...’. Und jetzt ‘Ohoooo Corona-Ausbruch...’“

Mit Gütersloh steht der Fall in keinster Weise in einem Zusammenhang. Zudem lässt sich schon lange nicht mehr aufgrund eines Autokennzeichens auf den Wohnort des Halters schließen - und schon gar nicht auf eine Corona-Infektion.

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„Auf den nächsten Lockdown im HSK, weil es manche Leute einfach immer noch nicht auf die Kette kriegen...“

Für einen möglichen Lockdown müsste es innerhalb einer Woche 130 Neuinfektionen im Hochsauerlandkreis geben. Zuletzt waren es 27. Selbst wenn die Zahl von 130 Infektionen erreicht ist, bedeutet das nicht zwangsläufig einen Lockdown für den gesamten Hochsauerlandkreis. Hier gibt es keinen Automatismus, sondern es wird zunächst geprüft, welche anderen - weniger drastischen - Maßnahmen ergriffen werden könnten. Einem Infizierten vorzuwerfen „es nicht auf die Kette bekommen zu haben“, ist laut Gesundheitsamt absurd. Es gebe keine 100-prozentige Sicherheit. Auch bei Einhaltung aller geltenden Regeln ist eine Infektion möglich - etwa beim Kontakt mit einem Menschen, der gar nicht weiß, dass er infiziert ist.

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„Alle Urlauber aus Risikoländern zwei Wochen in Quarantäne stecken...“

Diese Regel gilt bereits. Außerdem hat sich die Familie nicht im Urlaub mit dem Virus infiziert. Infiziert hat sich ein Familienmitglied wohl bei einem Aufenthalt im Ruhrgebiet.

„Hoffentlich halten sich auch alle schön an die Quarantäne...“

Es gibt keine Hinweise darauf, dass sich nicht an die Quarantäne gehalten wird. Grundsätzlich gilt hier die Eigenverantwortung. Sollte es Hinweise auf Verstöße geben, sind Ordnungsamt oder Polizei zuständig. Einen Einsatz hat es bislang nicht gegeben. Das Gesundheitsamt steht in engem Kontakt mit der Familie.

„Wenn regelmäßig Party mit dem ganzen Haus gefeiert wird, wundert mich gar nichts mehr...“

Hinweise auf Partys gibt es nicht. Und selbst wenn, sind sie nicht grundsätzlich verboten. Die Corona-Schutzverordnung gilt für den öffentlichen Raum. Gartenpartys im Familien- und Freundeskreis mit bis zu 50 Menschen sind erlaubt, solange sie keinen öffentlichen Charakter oder Festcharakter haben. Allerdings gilt auch dann, sich vernünftig und umsichtig zu verhalten.