Nuttlar/Menden. Zwei Männer aus Menden sind mit Fallschirmen von der Talbrücke in Nuttlar gesprungen. Nun ermittelt die Polizei gegen sie und einen Begleiter.

Den Kick eines besonderen Fallschirmsprungs haben offenbar drei Männer aus Menden gesucht. Zwei von ihnen sprangen am Freitagabend von der Nuttlarer Talbrücke der A46.

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Hinweis von Zeugen aus Nuttlar

Zeugen informierten die Polizei am Freitag, 26. Juni, gegen 21.30 Uhr darüber, dass zwei Fallschirmspringer, sogenannte „Basejumper“, von der Autobahn-Talbrücke Nuttlar gesprungen und anschließend mit ihren Fallschirmen auf einer Wiese unterhalb der Brücke gelandet waren. Sie beobachteten, dass sich die Männer anschließend mit einem Pkw in Richtung Nuttlar entfernten.

Im Zuge der Fahndung nach dem Pkw konnte die Polizei das Fahrzeug zwischen Heinrichstal und Wehrstapel anhalten und kontrollieren. Im Pkw befanden sich drei Männer im Alter von 25, 27 und 30 Jahren. Sie kamen laut Polizeiangaben aus Menden.

Im Fahrzeug fand die Polizei zwei Fallschirme und zwei Helmkameras. Die Gegenstände wurden sichergestellt.

Straftat nach dem Luftverkehrsgesetz

Die Talbrücke Nuttlar ist eine Brücke der Bundesautobahn 46 über das Tal des Schlebornbaches bei Nuttlar im Sauerland Sie ist mit 115 Metern Höhe die höchste Brücke in Nordrhein-Westfalen.

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In der Vergangenheit hatte sich von dort immer wieder Menschen in den Tod gestürzt. Einen Fallschirmsprung gab es laut Angaben der Polizei-Leitstelle bisher noch nicht. Es habe mal einen Hinweis auf „Basejumper“ gegeben, der sich dann aber nicht bestätigte, hieß es von dort.

Basejumping steht für die englischen Begriffe B: building, Gebäude ,A: antenna, Sendemast, S: span, Brücke und E: earth, Erdboden. Jumping steht für Sprung. Personen, die diese Sportart ausüben, werden Basejumper oder Objektspringer genannt.

In vielen Ländern ist das Springen ohne eine staatliche Genehmigung verboten, in anderen wird es toleriert.

Die drei Männer stehen nun im Verdacht, ungenehmigt mit ihren Fallschirmen von der Autobahnbrücke gesprungen zu sein bzw. Beihilfe dazu geleistet zu haben. Dieses stellt laut Polizei eine Straftat nach dem Luftverkehrsgesetz dar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

HINWEIS

Wenn Sie selbst depressiv sind und Selbstmord-Gedanken haben, kontaktieren Sie bitte die Telefonseelsorge. Sie ist über die kostenlose Hotline 0800/111 01 11 oder 0800/111 02 22 erreichbar.

Hilfe für Menschen, die unter Depressionen leiden, gibt es außerdem auch beim Bündnis gegen Depression unter. Hier lautet die Telefonnummer: 0291/941469.