Meschede. Das Freibad in Meschede wird am 8. Juni öffnen - es gelten allerdings strenge Auflagen für die Besucher. Das gilt es zu beachten.
Das Mescheder Freibad öffnet am Montag, 8. Juni, seine Pforten. Doch wegen der Corona-Schutzmaßnahmen wird die Saison völlig anders werden als bisher. Ein Hygiene-Konzept wurde erarbeitet – zum Schutz der Besucherinnen und Besucher, aber auch zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem Virus.
An Regeln halten
Schwimmbadleiter Andre Kettler freut sich, dass es endlich los geht: „Wir sind vorbereitet und bitten alle Badegäste, sich diszipliniert an die Regeln zu halten. Dann kann es für alle Beteiligten trotzdem ein schöner Freibadsommer werden.“ Nach den Ankündigungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 6. Mai kann das Hallen- und Freibad ab Montag, 8. Juni, unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene geöffnet werden.
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Zur Verminderung des Ansteckungsrisikos ist eine Vielzahl von Maßnahmen erforderlich. Je nach Witterung ist entweder nur das Freibad oder nur das Hallenbad geöffnet. Im Hallenbad ist es ausdrücklich nur erlaubt, Bahnen zu schwimmen. Die Sauna bleibt geschlossen. Die Zahl der Badegäste ist auf 500 begrenzt. Kinder unter zwölf Jahren dürfen nur in Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten das Bad besuchen. Besucherinnen und Besuchern mit Symptomen einer Atemwegserkrankung darf aktuell kein Zutritt gewährt werden.
Kontaktdaten hinterlassen
Jeder Badegast muss sich aufgrund der Kontaktpersonennachverfolgung beim Eintreten und Verlassen des Bades registrieren lassen. Daher sollten sich Besucherinnen und Besucher auf Wartezeiten am Eingang einstellen. Auch dort muss auf Abstand geachtet werden. Künftig kann an der Kasse auch bargeldlos und berührungsfrei mit EC-Karte bezahlt werden. Der Hygienestandard im Hallen- und Freibad Meschede ist bereits sehr hoch.
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Durch die bestehenden Regelungen wird das Bad regelmäßig gründlich gereinigt, und während des Betriebes erfolgt eine ständige Reinigung. Die Maßnahmen werden aufgrund der Pandemie noch ausgeweitet. Auch die Besucherinnen und Besucher müssen durch ihr Verhalten das Ansteckungsrisiko aktiv mindern. WC-Bereiche dürfen im Hallenbad von maximal einer Person und im Freibad von maximal zwei Personen genutzt werden. Duschbereiche dürfen im Hallenbad von maximal fünf Personen, im Freibad von maximal zwei Personen genutzt werden. Die Sammelumkleiden bleiben geschlossen.
Mund- und Nasenschutz
In geschlossenen Räumen (Kassenbereich, Foyer, Umkleiden, WC und Duschen) muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Die Badegäste haben zudem auf dem kompletten Gelände die geltenden Abstandregeln einzuhalten. An Engstellen (Beckeneinstieg sowie Ausstieg) muss gewartet werden, bis anwesende Personen sich entfernt haben. Die Schwimmbecken und die Beckenumgänge müssen nach dem Schwimmen unverzüglich verlassen werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden.
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Alle müssen gegenseitig Sorge tragen, dass die geltenden Abstandsregeln im Wasser eingehalten werden. Schwimmkurse müssen weiterhin entfallen. Um Badespaß trotz allem genießen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass die Badbenutzerinnen und -benutzer sich ihrer Eigenverantwortung bewusst sind und die Regeln zum Schutze aller einhalten.