Meschede. Zwei Militärflugzeuge der Bundeswehr haben Bürger am Mittwoch (27. Mai) über Meschede im Hochsauerlandkreis gesichtet. Das steckt dahinter.

Der Fluglärm von Militärmaschinen ließ die Menschen am Mittwochvormittag zum Himmel schauen. Das sind die Hintergründe.

Die Auswertung der Radardaten des Luftfahrtamtes der Bundeswehr ergab, dass gegen 11.15 Uhr zwei Tornado leicht östlich von Meschede von Nord nach Süd im Rahmen des Routineübungsflugbetrieb unterwegs waren. Die Flughöhe betrug dabei laut Bundeswehr etwa 400 Meter bei einer Geschwindigkeit von etwa 780 km/h.

Flüge werden in eigener Zuständigkeit geplant

„Militärischer Übungsflugbetrieb mit Kampfflugzeugen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag bis spätestens 24:00 Uhr Ortszeit zulässig. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ruht der militärische Übungs- und Ausbildungsflugbetrieb“, heißt es vom Luftfahrtamt der Bundeswehr auf Nachfrage. „Geplant werden diese Flüge durch die fliegenden Verbände der Bundeswehr in eigener Zuständigkeit und sind nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden. Damit soll erreicht werden, dass sich die Flugbewegungen im niedrigen Höhenband möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik verteilen.“

Nördliches Sauerland gehört zum Übungsluftraum

Nach Auskunft des Luftfahrtamts der Bundeswehr in Köln gehören Teilgebiete des nördlichen Sauerlands und der Soester Börde, etwa nordwestlich von Lichtenau-Marsberg-Soest, zum Übungsluftraum „TRA (Temporary Reserved Airspace) 203 Münsterland“. Innerhalb dieser Zone für „Luftkampf- und Abfangübungen“ darf „mit einer Geschwindigkeit, je nach Luftdichte, Temperatur und Flughöhe von ca. 1.110 Stundenkilometern“ geflogen werden. Die deutschlandweit acht Übungslufträume wurden eingerichtet, um „durch die Trennung von zivilem und militärischem Luftverkehr die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten“.

Tragischer Unfall vor sechs Jahren in Elpe

Überregionales Aufsehen erregte ein tragischer Unfall im Sauerland. Am 23. Juni 2014 stieß ein Learjet bei einer Übung mit einem Militärflugzeug über Elpe zusammen. Zwei Piloten aus Schleswig-Holstein kamen dabei ums Leben.

Generelles zum Tiefflug

  • Tiefflug bedeutet Flug mit Kampf- und Transportflugzeugen unter 1500 Fuß (ca. 500m). Er ist grundsätzlich überall in Deutschland zulässig an Werktagen von 7 bis 17 Uhr mit einer Mindesthöhe von 1000 Fuß (ca. 300m) über Grund.
  • Ausgenommen von Tiefflügen sind Großstädte (über 100.000 Einwohner), Flugplatzkontrollzonen und Kernkraftwerke sowie bestimmte Industrieanlagen.
  • Für Tiefflüge von Kampfflugzeugen im Höhenband von 1000 Fuß (ca. 300 m) bis 1500 Fuß (ca. 500m) gilt eine grundsätzliche Höchstgeschwindigkeit von 420 Knoten über Land, das entspricht etwa 780km/h. Bei bestimmten Flugübungen, z. B. Abfangmanövern darf die Geschwindigkeit kurzfristig bis zu 475 Knoten, etwa 880km/h betragen. Oberhalb dieses Höhenbands darf bis knapp unter der Schallgeschwindigkeit geflogen werden.
  • Bei Überschallflügen erreicht ein Kampfflugzeug eine Geschwindigkeit von mehr als 640 Knoten, etwa 1200km/h (entspricht 330m/s). Der dabei entstehende sogenannte Überschallknall ist trotz enormer Flughöhe sehr deutlich am Boden zu hören. Zur Lärmverminderung darf nur bei realen Abfangeinsätzen, Testflügen und angemeldeten Übungsflügen schneller als der Schall geflogen werden.
  • Für Bürger hat das Luftfahrtamtes der Bundeswehr eine Hotline eingerichtet: 0800 – 8 620 730.