Meschede/ Freienohl. Hässlich oder nützlich? Das ist die Frage. Fakt ist: Für Werbetreibende, die in Freienohl Plakatwände aufstellen wollen, wird es schwieriger.

Zur ersten Sitzung während der Corona-Krise hat sich jetzt der Mescheder Stadtrat versammelt - in reduzierter Besetzung, um die Abstände einzuhalten und mit Mundschutz. Verhandelt wurden nur dringliche Beschlüsse - einer davon beschäftigt sich mit den Werbeanlagen in Freienohl. Die Frage: Handelt es sich um „einen massiver Eingriff ins Ortsbild“ oder „das gute Recht eines jeden Grundstück-Eigentümers“?

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Von Ute Tolksdorf, Jürgen Kortmann, Oliver Eickhoff, Frank Selter, Alexander Lange, Christina Schröer

Mehrmals schon hatte der Rat über das Thema Plakatwände diskutiert. Gerade weil Freienohl vom Durchgangsverkehr geprägt ist, hat der Ort für die Betreiber großflächiger Werbeanlagen eine hohe Attraktivität. Bereits heute, so die Verwaltung, bestehe „ein Missverhältnis zwischen Fremdwerbung, Werbung für die vorhandenen Betriebe und der nicht gewerblichen Bebauung. „Und es kommt immer mehr dazu“, sagte Klaus Wahle, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauordnung, in der Sitzung des Stadtrates.

Werbeplakate verschandeln das Ortsbild, entschied der Stadtrat - wie hier an der Bahnhofstraße in Freienohl. Bei Feuchtigkeit fällt auch schon mal ein Teil des Werbeplakates ab.
Werbeplakate verschandeln das Ortsbild, entschied der Stadtrat - wie hier an der Bahnhofstraße in Freienohl. Bei Feuchtigkeit fällt auch schon mal ein Teil des Werbeplakates ab. © Stefan Pieper

Da es sich an der Hauptdurchgangsstraße um ein Mischgebiet handelt, Gewerbe und Wohnen also zugelassen sind, hatte der Rat bisher kaum die Möglichkeiten, die Aufstellung zu begrenzen. Mit einem neuen Bebauungsplan, der die Plakatwände für Fremdwerbung ausschließt, will die Stadt nun erneut gegensteuern. Gleichzeitig grätscht sie so in ein bestehendes Klageverfahren gegen Werbeanlagen an der Bahnhofstraße.

Es geht um Fremdwerbung in Freienohl

Klaus Wahle betonte: Es gehe nicht um Eigenwerbung, sondern ausschließlich um Fremdwerbung. Diese diene nicht den ortsansässigen Betrieben, sondern sei in erster Linie eine zusätzliche Einnahmequelle der Eigentümer und beeinflusse erheblich das Ortsbild – zum Negativen. Das sahen auch die meisten Ratsvertreter so. Dieter Berger und Marcel Spork (beide CDU) sowie Heinz-Jürgen Lipke (SPD) begrüßten die Planungen. Berger fand, dass „die Plakate die Lebensqualität beeinträchtigen“. Spork störte der „massive Eingriff ins Ortsbild“, über den der Rat bisher nicht mitentscheiden könne. „Wir beschäftigen uns hier mit der Höhe von Bordsteinkanten und diskutieren über jedes Bäumchen, das gepflanzt werden soll, können aber nichts gegen die Plakatwände tun.“ Lipke fand: „Das ist komplett unsinnig, was da hängt.“

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Nur die Größe beschränken

Nur Ingrid Völcker (FDP) sprach sich gegen die Änderung aus. „Fremdwerbung ist für uns kein Werk des Teufels“, sagte sie. Im Gegenteil: Es sei „das gute Recht“ eines jeden Eigentümers mit solchen Plakaten Geld zu verdienen. Auch wenn es sich um Fremdwerbung handle. Sie sei bereit über die Größe der Plakatwände zu diskutieren. Sie aber grundsätzlich zu verbieten, das lehne die FDP ab. Trotzdem: Gegen die Stimme der Liberalen wurde die Bebauungsplan-Änderung mehrheitlich angenommen.

Das Interesse der Betreiber der Fremdwerbeanlagen müsse hinter dem städtebaulichen Interesse zurückstehen, hieß es in der Verwaltungsvorlage. Und: Für das Aufstellen von Fremdwerbung blieben darüber hinaus an anderer Stelle ausreichend Möglichkeiten.

>>>HINTERGRUND

  • Im Dezember 2017 hatte der Mescheder Stadtrat die „Werbeanlagensatzung Freienohl“ beschlossen. Diese hatte neben der gestalterischen Steuerung von Werbeanlagen das Ziel, Fremdwerbeanlagen innerhalb festgelegter Zonen auszuschließen.
  • In einem Gerichtsverfahren entschied dann das Verwaltungsgericht Arnsberg, dass der Ausschluss von Fremdwerbeanlagen nicht über eine Werbeanlagensatzung nach dem Bauordnungsrecht erfolgen könne.
  • Um dennoch Plakatwände zu begrenzen, die für etwas werben, was es auf diesem Grundstück nicht zu kaufen gibt, will die Stadt nun den Bebauungsplan Nr. 157 „Gewerbegebiet Freienohl-Süd“ ändern.
  • Da das Verfahren langwierig ist und um die Vielzahl der Anfragen einzudämmen, sollte es jetzt trotz Coronakrise vorangetrieben werden.