Meschede. Wer auf dem Wochenmarkt in Meschede einkauft, muss eine Maske tragen. Was aber ist eigentlich mit Passanten, die dort nur vorbeikommen?

Auf den Wochenmärkten herrscht eine Maskenpflicht - nicht nur an den Ständen, sondern auch auf den öffentlichen Bereichen. Ein Schild der Stadt Meschede in Meschede sorgte jetzt für Irritationen.

Was ist mit Wanderern und Radfahrern?

„Das Betreten des Wochenmarktes ist nur mit Mund-Nase-Bedeckung zulässig“, steht darauf. Und: „Bitte halten Sie zwei Meter Abstand zu anderen Personen und schützen so sich und andere.“ Unklarheit herrschte daraufhin: Gilt die Maskenpflicht auch für Passanten, Wanderer und Radfahrer, wenn sie den Markt nur queren müssen? Also, wenn sie dort gar nicht einkaufen wollen?

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Von Ute Tolksdorf, Jürgen Kortmann, Oliver Eickhoff, Frank Selter, Alexander Lange, Christina Schröer

Die Stadt Meschede stellte auf Nachfrage klar: „Die Maskenpflicht gilt für Marktbeschicker und -besucher, nicht aber für Passanten.“ Deshalb, so Pressesprecher Jörg Fröhling, werden die Schilder nach Marktende auch stets abgenommen. Also: Wer nur durch die Fußgängerzone läuft und dabei über den Markt muss, ist nicht zu einer Maske verpflichtet.