Meschede. Die Corona-Krise machte auch den Podologen zu schaffen. Iris Gregor freut sich über Post vom Ministerium.
Gute Nachrichten für alle, die auf die Hilfe einer Podologin, einer medizinischen Fußpflegerin, angewiesen sind. Sie können mit ihren Beschwerden wie bisher die Fachkraft aufsuchen.
Auch interessant
Nur medizinisch notwendige Behandlungen
Iris Gregor aus Meschede ist Krankenschwester und ausgebildete Podologin und hatte zuletzt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, ihre Praxis nur noch für medizinisch notwendige Behandlungen geöffnet, also nur für Patienten mit ärztlichem Attest oder Privatrezept. Doch viele ältere Patienten sind auch ohne Rezept bei Druckstellen, Hühneraugen, rissigen Fersen und eingewachsenen Zehennägeln auf ihre Hilfe angewiesen.
Auch interessant
Vergleich mit Friseuren
Da jetzt auch die Friseure wieder öffnen dürfen, schien es ihr nicht gerecht, dass sie trotz der Fachausbildung und der klar einzuhaltenden Abstandsregeln immer noch nicht helfen durfte. Auf Nachfrage beim Gesundheitsministerium hieß es nun: Dass ihre Arbeit sehr wohl zulässig sei, da es sich um medizinisch notwendige Behandlungen handle und sie zum medizinischen Fachpersonal gehöre. Sie selbst sei befähigt den Fall zu zu prüfen und zu beurteilen. Dabei müsse sie natürlich auf die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregelungen achten. Dann sei die medizinisch notwendigen Behandlungen auch unabhängig von dem Ort der Durchführung erlaubt.
Wer trotzdem ein Rezept braucht
Iris Gregor ist froh über diese Auskunft, sagt aber auch: „Falls jemand eingeschränkt in seinen Bewegungsabläufen ist und keine Fußpflegeerkrankungen, wie Mykose, eingewachsenen Zehennägel oder Hühneraugen vorliegen, ist es es unumgänglich sich ein Rezept beim Hausarzt zu besorgen.“ Iris Gregor bedauert, dass sie neben ihren Stammkunden trotzdem keine weiteren Patienten aufnehmen kann. „Das ist eion grundsätzliches Problem. Es gibt einfach viel zu wenig Podologen.“