Meschede. Fünf neue Fälle und eine weitere Tote vermeldet der Krisenstab in Meschede: Die Corona-Zahlen aus dem Hochsauerlandkreis liegen vor.

Der Hochsauerlandkreis vermeldet einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Eine 83-jährige Frau aus Winterberg ist in einem Krankenhaus außerhalb des Hochsauerlandkreises gestorben. Sie hatte nach Angaben des Krisenstabs in Meschede erhebliche Vorerkrankungen.

374 Genesene

Die statistischen Zahlen lauten für Freitag, 24. April, 9 Uhr, wie folgt: Aktuell gibt es 374 Genesene und 172 Erkrankte sowie 14 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Von den Erkrankten werden elf stationär behandelt (zwei intensiv). Die Zahl aller bestätigten Erkrankten beträgt damit 560. Das sind erneut fünf Fälle mehr als am Vortag.

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Von Ute Tolksdorf, Jürgen Kortmann, Oliver Eickhoff, Frank Selter, Alexander Lange, Christina Schröer

Die aktuellen Erkranktenzahlen aus den Städten und Gemeinden teilen sich wie folgt auf: Arnsberg (19), Bestwig (3), Brilon (6), Eslohe (8), Hallenberg (0), Marsberg (4), Medebach (1), Meschede (48), Olsberg (7), Schmallenberg (45), Sundern (3) und Winterberg (28).

Einreise aus dem Ausland

Da es viele Nachfragen gegeben hat, weist der Krisenstab des Hochsauerlandkreises nochmals auf die geltende Corona-Einreise-Verordnung des Landes NRW hin, die derzeit bis zum 3. Mai gilt. Die wichtigste Grundregel lautet: Personen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren und dann nach Deutschland einreisen, müssen sich auf direktem Weg nach Hause oder eine andere Unterkunft begeben und dürfen diese 14 Tage nicht verlassen.

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Als Einwohner des Hochsauerlandkreises müssen sie sich außerdem beim Kreisgesundheitsamt melden (Mail an Infektionsschutz@Hochsauerlandkreis.de oder Hotline des Gesundheitsamtes 0291/94-2202 von Montag bis Donnerstag 8 bis 15.30 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 9 bis 13 Uhr). Der Ablauf sieht dann wie folgt aus: Die Betroffenen melden sich beim Gesundheitsamt und erhalten eine ausführliche Beratung sowie eine schriftliche Bestätigung über die getätigte Anzeige und die sich daraus ergebende Quarantänefrist (z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber).

Testangebot wird vermittelt

Es wird auch ein Testangebot unterbreitet und vermittelt. Die Hausärzte sind zu kontaktieren, falls nach der Rückkehr mögliche Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus auftreten, wie z.B. Husten, Halsschmerzen, Fieber oder Atemnot. Alternativ besteht die Möglichkeit für Betroffene, sich an die Notfall-Nummer 116 117 oder an die Hotline des Gesundheitsamtes zu wenden.