Meschede. Drogen in Meschede und Arnsberg für 350.000 Euro verkauft - und zwischendurch sogar auf freien Fuß gekommen: Prozess gegen einen Dealer.

Über Jahre verkaufte er in Meschede und Arnsberg hunderte Gramm Marihuana, der Verkaufswert wird auf beinahe 350.000 Euro geschätzt: Wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ist ein 51-jähriger Mann vor dem Landgericht angeklagt. Ihm drohen mehrere Jahre Haft.

Zwei Hausdurchsuchungen

Gleich zweimal ließ die Polizei ihn auffliegen. Februar 2019: Hausdurchsuchung in Meschede. In seiner Wohnungen finden die Ermittler fast 300 Gramm Marihuana und 16 Gramm Haschisch - vorbereitet zum Weiterverkauf. Neben Mobiltelefonen entdecken die Beamten auch verschließbare Tütchen, Mobiltelefone, eine digitale Feinwaage und 700 Euro Bargeld.

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Der Verdächtige kommt in Untersuchungshaft - doch nach einem Monat ist er wieder frei. Und er macht weiter. Oktober 2019: die nächste Hausdurchsuchung. Dieses Mal werden in seiner Wohnung in Meschede mehr als 20 Gramm Marihuana, Bargeld, wieder eine Feinwaage und wieder Handys sichergestellt. Erneut kommt der 51-Jährige in Untersuchungshaft. Dieses Mal wird er nicht wieder freigelassen.

Von Anfang 2013 bis Anfang 2019

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, von Anfang 2013 bis Anfang 2019 in mehr als 300 Fällen „Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ getrieben zu haben - gemeint ist damit ein gewerbsmäßiger Verkauf. Wöchentlich habe der Angeklagte mindestens 100 Gramm Marihuana zum Preis von sieben Euro pro Gramm von Unbekannten erworben und die Drogen anschließend für 10 Euro pro 0,8 bis 0,9 Gramm Marihuana weiterverkauft

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Die Übergabe erfolgte am Bahnhof und in einem Schnellrestaurant in Arnsberg sowie in der Wohnung des Angeklagten in Meschede. Insgesamt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe der Mann mindestens 31,2 Kilogramm Marihuana beschafft und damit einen Verkaufserlös von 346.666 Euro erzielt. Woher er die Drogen hatte, dazu macht der Mann keine Angaben.

Deutsche Frau geheiratet

In dem Prozess vor dem Landgericht erklärte der 51-Jährige, er habe Drogen verkauft, um seine eigene Sucht zu finanzieren. Entstanden sei sie durch private Probleme: Der Mann stammt aus Nigeria und war als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Hier hatte er eine deutsche Frau geheiratet und dadurch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Nach seiner Scheidung habe er getrunken und sich zugedröhnt. Nach eigenen Angaben ist er inzwischen erwerbsunfähig.

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In einem Rechtsgespräch mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellte die Zweite große Strafkammer eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten bis drei Jahren und vier Monaten in Aussicht. Bedingung: ein umfassendes Geständnis des Angeklagten. Der Prozess wird am Donnerstag, 5. März, fortgesetzt. Voraussichtlich wird an dem Termin das Urteil gesprochen.