Bestwig. Drei junge Männer müssen sich vor dem Amtsgericht Meschede wegen eines Raubüberfalls am Bahnhof Bestwig verantworten.
Drei Angeklagte, drei Verteidiger - es kommt nicht oft vor, dass der Platz auf der Anklagebank im großen Saal des Mescheder Amtsgerichtes nicht ausreicht. Doch diesmal musste kurzfristig noch eilig ein Tisch herbeigeholt werden, bevor es für drei Jugendliche aus der Gemeinde Bestwig ernst wurde.
Pistole am Bahnhof in Bestwig gezückt?
Gerade einmal 17, 19 und 20 Jahre alt sind sie - und offenbar keine Kinder von Traurigkeit. Die drei sollen für einen Raubüberfall am Bestwiger Bahnhof verantwortlich sein. Irgendwann zwischen Februar und April 2018 soll sich die Tat ereignet haben. Der 19-Jährige, so heißt es in der Anklageschrift, habe sein Opfer mit einer Schreckschusspistole bedroht, um so an etwa 200 Gramm Marihuana zu kommen. Ob sich der Vorfall tatsächlich so zugetragen hat, blieb allerdings auch nach der zweieinhalbstündigen Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht ein großes Rätsel.
Kein Wort ist zu entlocken
Zu jenem Tag war den drei Jugendlichen kein einziges Wort zu entlocken: Sie machten von ihrem Recht Gebrauch und schwiegen sich aus. Ein 20-jähriger Zeuge, der Licht ins Dunkel hätte bringen können, half auch nicht wirklich weiter. Er habe selbst kaum eine Erinnerung, weil er sich selbst „viele Drogen reingezogen habe“, erklärte er der Richterin.
Zeuge Nummer 2, ein 21-jähriger Mescheder, erwies sich am Ende ebenfalls als wenig wertvoll. Er hätte zwar viel zu erzählen gehabt, verzichtete am Ende aber ebenfalls auf eine Aussage, weil er sich damit selbst belastet hätte. Angeblich soll er es gewesen, der das spätere Opfer mit den Drogen losgeschickt hatte. Das Opfer selbst hatte sich nie bei der Polizei gemeldet - wohlweislich, dass ihm wegen des Drogenbesitzes Konsequenzen gedroht hätten.
Sozialstunden und Geldzahlung
„Wir sind nicht weit gekommen, was die Tatvorwürfe angeht“, formulierte es Richterin Mareike Vogt vorsichtig. Ihr blieb am Ende nichts anderes übrig, als das Verfahren vorläufig einzustellen. Der 19-jährige Angeklagte muss als Auflage allerdings 100 Sozialstunden leisten, der 20-jährige Angeklagte hat 12000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Ihm war ferner vorgeworfen worden, in Dortmund Drogen erworben zu haben, um damit zu dealen. Auch hier blieben am Ende aber zu viele Fragen offen.
Zu einer Verurteilung reichte es lediglich bei dem 17 Jahre alten Angeklagten. Zum Raub am Bestwiger Bahnhof hatte auch er sich zwar ausgeschwiegen, allerdings gab er zu, mit Drogen gehandelt zu haben. Im Februar 2019 hatten Polizeibeamte zum ersten Mal einen Rucksack mit Drogen und den entsprechenden Utensilien in seiner Wohnung in Velmede sichergestellt. Nur zwei Monate später holten sie den Jungen Mann von der Städischen Realschule ab.
Drogenverkauf gegen Schulden
Auch da hatte er Drogen im Wert von mehreren hundert Euro dabei, um sie verkaufen. Mit dem Verkaufserlös habe er seine Schulden tilgen wollen“, erklärte er der Richterin. Die hatten sich angehäuft, weil er zur damaligen Zeit selbst viel konsumiert habe. Seine Lieferanten hätten Druck auf ihn ausgeübt, Drogen für sie zu verkaufen, um so an ihr Geld zu kommen. Immerhin: Inzwischen ist der junge Mann bemüht, sein Leben wieder in die richtigen Bahnen zu lenken.
Das bestätigte auch die Vertreterin des Jugendamtes. Aus diesem Grund bestellte das Gericht dem 17-Jährigen per Urteil für ein Jahr einen Betreuungshelfer zur Seite, der ihn auf seinem neuen Weg begleiten wird. Außerdem muss er sich an einem sozialen Trainingskurs des Jugendamtes beteiligen und Kontakt mit der Suchtberatung aufnehmen.