Meschede. Schwarzarbeit: Rund 150.000 Euro an Strafe müssen Betriebe pro Jahr an den HSK zahlen. Heimlich sind nicht nur die Arbeiten, auch die Anzeigen.

Auf der Seite des Hochsauerlandkreises in Meschede gibt es ein eigenes Formular, um Schwarzarbeit zu melden. Ort, Uhrzeit, Auftraggeber und Auftragnehmer werden abgefragt. Am Ende der Hinweis, ob man möchte, dass die Informationen vertraulich behandelt werden. Auf solche vertraulichen, oft auch anonymen Hinweise ist die Behörde angewiesen. Und das geschieht gar nicht so selten. Heimlichkeit gehört zur Schwarzarbeit - auf beiden Seiten.

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Die Strafen

Rund 152.000 Euro an Strafgeldern hat der Kreis im vergangenen Jahr verhängt. Das entspricht in etwa dem Durchschnitt der vergangenen sechs Jahre von rund 148.000 Euro. Dabei arbeiten die Kreis-Kontrolleure zusammen mit dem Zoll, den Gewerbeämtern, Finanzämtern, Ordnungsämtern, Bauämtern. „Nur so funktioniert das“, sagt Martin Reuther, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises. „Als Einzelkämpfer kann man nicht gewinnen.“

Bis zu 50.000 Euro betragen die Geldbußen, die der Kreis in der Regel vergibt. „Zusätzlich kann der durch Schwarzarbeit erwirtschaftete Gewinn abgeschöpft werden, und das nach oben unbegrenzt. „Es gibt gesetzliche Mittel, die im Portemonnaie richtig weh tun“, sagt Reuther.

Die Vergehen

Die Kreiskontrolleure blicken dabei vor allem auf das Handwerk, ob derjenige, der das Gewerbe ausübt, es auch angemeldet hat und ob er es überhaupt ausüben darf. Berufe, die in der Handwerksrolle stehen, haben beispielsweise grundsätzlich eine Meisterpflicht. Aus gutem Grund: „Sie sind oft gefahrgeneigt“, erläutert Reuther und verweist auf den Elektriker. „Gibt es im Betrieb gar keinen Meister oder werden Gewerke ausgeführt, für die es keine Berechtigung gibt, ist das Schwarzarbeit.“

Zoll und HSK arbeiten  oft zusammen
Zoll und HSK arbeiten oft zusammen © IG Bau

Oft seien allerdings die Übergänge fließend. Er nennt ein Beispiel: „Garten- und Landschaftsbauer brauchen keinen Meisterbrief, der Maurer aber schon. Damit kann dieselbe Tätigkeit, zum Beispiel das Gießen einer Bodenplatte je nach Auftragszusammenhang Schwarzarbeit sein.“ Auch wer nach Feierabend als Geselle in einem Beruf mit Meisterzwang noch in seinem Handwerk arbeitet, arbeitet schwarz - und das gleich im doppelten Sinn: Ein Geselle darf nicht auf eigene Rechnung arbeiten - und es ist auch unwahrscheinlich, dass er Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß abführt.

Die Anzeigen

Sieht das der Konkurrenzbetrieb oder ein aufmerksamer Nachbar, schreibt der möglicherweise eine anonyme Anzeige an den Kreis, der dann beim Fachdienst Rechts-, Gewerbe und Vergabeangelegenheiten nachgegangen wird. Auch Mitteilungen von anderen Behörden landen an dieser Stelle. Die Mitarbeiter werden aber auch selbst tätig, nach zufälligen Beobachtungen oder gezielten Kontrollen. „Die Kollegen gucken auch schon mal in die Ebay-Kleinanzeigen“, berichtet Martin Reuther.

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Die Kontrollen

Fällt dabei etwas auf, machen sich dann die Kreismitarbeiter auf den Weg, um vor Ort zu recherchieren. „Dabei legen sich die Kollegen aber nicht wie ein Detektiv auf die Lauer“, berichtet Reuther.

98 Prozent der Fälle verliefen völlig unspektakulär. „Sie fahren hin, beobachten die Lage und entscheiden dann vor Ort, ob sie direkt kontrollieren oder vom Büro aus Schritte einleiten. Für die meisten Betriebe seien Kontrollen kein Problem - im Gegenteil: Sie hätten ein großes Interesse daran, dass den schwarzen Schafen das Handwerk gelegt wird.

Die Ausreden

„Ich mach das gar nicht gewerblich“ , sei die häufigste Ausrede berichtet Reuther. „Wenn dann allerdings in einer Werkstatt ein Mitarbeiter in seiner privaten Grube steht, um mit einem Profi-Diagnosegerät, Fehlerwerte auszutesten, dann wird unser Mitarbeiter misstrauisch.“ Oder er berichtet von einem Fall, wo ein Handwerker sich bei seiner Tätigkeit gefilmt und das Video auf seine Facebook-Seite eingestellt hatte. Dieses Beweismittel überzeugte dann auch schnell den mitgebrachten Anwalt. „Die Kollegen haben sich mit ihm danach nur noch über die Höhe der Strafe unterhalten“, berichtet Reuther schmunzelnd.

Die Auftraggeber

Den Kreismitarbeitern ist es wichtig, über Schwarzarbeit aufzuklären. Und sie betonen: „Auch die Auftraggeber haften.“ Das heiße nicht, dass man Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeiten unmöglich machen wolle. „Es geht um eindeutig gewerbliche Tätigkeiten mit einem hohen Schaden für die gesamte Wirtschaft.“ Und dabei sehen die Mitarbeiter der Kreisbehörde auch schon mal prekäre Beschäftigungsverhältnisse: ausländische Arbeiter, die massiv ausgenutzt werden. Reuther: „Wenn beispielsweise der Subunternehmer eines Subunternehmers schwarz Arbeitskräfte beschäftigt und sie in Bauhütten hausen lässt.“ Das zeigt dann, dass es nicht nur wirtschaftlich, sondern auch menschlich wichtig es ist, gegen Schwarzarbeit vorzugehen.

>>>HINTERGRUND

  • Schwarzarbeit schadet der Volkswirtschaft und den Steuerzahler n, weil Steuern und Sozialleistungen nicht gezahlt werden oder Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden.
  • Der Fachdienst Rechts-, Gewerbe und Vergabeangelegenheiten ist beim Hochsauerlandkreis auch für die Verfolgung von Schwarzarbeit zuständig.
  • Dabei betreuen die Mitarbeiter alle HSK-Kommunen bis auf die Stadt Arnsberg, die wegen ihrer Größe selbst zuständig ist.
  • Zuletzt hatte der Kreis im Rahmen landesweiter Aktionstage drei Arbeiter sogar verfolgen müssen, die von einer Baustelle geflohen waren. Letztlich kostet das jeden von ihnen 1000 Euro.