Meschede. Feucht? Ratten? Der Streit um eine Garage in Freienohl ist so eskaliert, dass der Vermieter seinem Mieter fast ins Auto gefahren ist. Extra.

Der Streit um eine Garage ist so eskaliert, dass es für die Kontrahenten ein Wiedersehen vor dem Kadi gab. Während der Verhandlung fielen unter anderem diese Worte: „Ich habe nicht gespuckt. Ich bin kein Lama, ich bin Unternehmer.“

Auf der Anklagebank saß ein 37-Jähriger aus Freienohl. Er soll einem Bekannten eine Garage vermietet haben. Der Mieter holte den Schlüssel in der Gaststätte der Familie ab, einen Mietvertrag gab es nicht. Die vereinbarte Miete von monatlich 45 Euro soll aber nie gezahlt worden sein.

Schulden eintreiben

So kam es im März 2018 zu einem Zufallstreffen im Ort. Der 37-Jährige soll seine Faust unter die Nase des 46-Jährigen gehalten haben und diesen massiv gedroht haben, wenn er nicht zügig die Schulden in Höhe von nun 680 Euro zahle. Des Weiteren soll der Angeklagte den 46-Jährigen zu Hause besucht haben, um die Schulden einzutreiben, so hieß es in der Anklage.

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Der 46-Jährige sagte vor Gericht aus, dass es sich um eine „feuchte und rattenverseuchte Garage“ gehandelt habe. Seine wertvolle Kaffeemaschine sei angeknabbert worden. Er habe eine Zahlung von 250 Euro angeboten. Diese wurde nicht akzeptiert. „Ich habe mich aus Rücksicht auf meine Gesundheit passiv verhalten“, erklärte der Polizeibeamte, der nach eigenen Angaben während eines Polizei-Einsatzes an der Wirbelsäule verletzt worden war. Er bezieht seither Pension. Aufgrund seines polizeilichen Hintergrundes habe er stets alle Gespräche und Treffen dokumentiert.

Fall fürs Schöffengericht

So auch die Vorfälle, die sich im Sommer ereignet haben sollen: Der Angeklagte soll an drei Tagen seinen Wagen vorsätzlich auf die Gegenspur gelenkt haben, um den entgegenkommenden 46-Jährigen zum Ausweichen zu nötigen. Einmal, so berichtet der Mann, soll auch seine dreijährige Tochter im Auto gesessen haben. „Da habe ich dann Strafanzeige gestattet, um das ein für alle mal auf einer sachlichen Ebene zu klären.“ Zuletzt soll der Angeklagte angehalten haben, um seinem Kontrahenten durchs geöffnete Fenster anzuspucken. Dazu sagte der Beschuldigte: „Ich spucke nicht. Ich bin kein Lama, ich bin Unternehmer.“ Der 37-Jährige stritt alle Beschuldigungen ab.

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Richter Dr. Sebastian Siepe entschied schließlich, das Verfahren vom Amtsgericht an das Schöffengericht weiterzugeben, weil für ihn nun der möglichen Straftatbestand einer „räuberischen Erpressung“ gegeben sei. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft den Mann Erpressung, Nötigung und die Gefährdung anderer im Straßenverkehr in drei Fällen vorgeworfen. Der Unterschied liegt auch im erwarteten Strafmaß: Letzteres kann noch mit einer Geldstrafe bestraft werden. Eine räuberische Erpressung wird mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.