Meschede. Rund 500 Kinder erhalten in Meschede Unterstützung nach dem Bundesteilhabe-Gesetz. Ihre Zahlen steigen.

Auch, wenn es zu Hause finanziell eng ist, sollen Kinder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dafür gibt es das Bundesteilhabe-Paket. In Meschede könnten 650 Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene bis 25 Jahre davon profitieren. Die Nachfrage steigt. Dabei könnten noch mehr profitieren. Doch aus den unterschiedlichsten Gründen ist die Hilfe nicht ausgezahlt worden. Dabei hat der ländliche Raum Vorteile und Nachteile.

Wie wird das Angebot in Meschede genutzt?

Gerade für Mittagessen, Klassenfahrten und Nachhilfe würden die Leistungen regelmäßig in Anspruch genommen, heißt es beim Jobcenter des Hochsauerlandkreises, das die Auszahlungen für das Bundes- und Teilhabepaket federführend steuert. Die Unterstützung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werde jedem berechtigten Kind im schulpflichtigen Alter sogar automatisch zur Verfügung gestellt, ohne dass es gesondert beantragt werden muss.

Was wird bezahlt?

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Bezahlt werden aus dem BuT-Fördertopf Ausflüge und Fahrten mit der Schule oder der Kita, das Schulbedarfspaket zum jährlichen Schulstart, Schülerfahrtkosten, Nachhilfe oder Mittagsverpflegung. Daneben geht es in einem eigenen Bereich um Unterstützung bei der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, also beispielsweise um Musikunterricht oder den Beitrag für den Sportverein. Da werden beispielsweise bis zu 15 Euro im Monat oder 180 Euro im Jahr übernommen. 508 Kinder und Jugendliche waren grundsätzlich berechtigt, 180 Anträge wurden gestellt. Die Teilhabequote beträgt somit in Meschede 23,2 Prozent.

Um wie viel Geld geht es?

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In Meschede sind im vergangenen Jahr rund 80.567 Euro aus dem Bundesteilhabebudget an Familien geflossen. Bis September 2019 waren es bereits 84.331 Euro. Die steigenden Kosten trägt der Kreis. „Eigentlich handelt es sich um Bundesmittel“, erläutert Martin Reuther, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises, „doch die Bundeszuweisung orientiert sich an den Ausgaben des Vorjahres.“ Das heißt, gibt das Jobcenter 2019 mehr Geld als 2018 heraus, muss der Kreis den Differenzbetrag übernehmen.

Wer ist berechtigt?

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Insgesamt sind im Jahr 2018 in Meschede 1640 Anträge bewilligt worden. Allerdings, so Martin Reuther, lasse sich nicht sagen, wie viele Kinder und Jugendliche damit tatsächlich erreicht wurden, da es auch Mehrfachanträge gab. Berechtigt waren in Meschede rund 500 Jungen und Mädchen im Alter bis 18 Jahre und 650 im Alter bis 25 Jahre. Der Zuschuss aus dem Bildungspaket steht grundsätzlich allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 25. Lebensjahr zu, wenn sie oder ihre Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag zum Kindergeld beziehen. Unterstützung für den Bereich Kultur, Sport und Freizeit gibt es nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wie läuft die Information?

Bundesweit bleiben Mittel liegen, die genutzt werden könnten. An der Information könne es nicht liegen. Das betont Martin Reuther vom Hochsauerlandkreis. Sowohl im Jobcenter als auch in den Schulen würden die Leistungsberechtigten über die verschiedenen Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes informiert. „Die Leistung sind den Menschen bekannt und werden bei Klassenfahrten und Mittagsverpflegung auch in Anspruch genommen.“

Warum werden die Gelder nicht ausgezahlt?

Dass Gelder nicht genutzt werden, habe unterschiedliche Gründe, so Reuther: So seien nicht alle betroffenen Kinder überhaupt Mitglied eines Sportvereins oder nähmen entsprechende Angebote wahr. „Manche Angebote, zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Reitverein oder auch Musikunterricht, sind so hochpreisig, dass die Familien nicht in der Lage sind, den Differenzbetrag aus dem Regelsatz aufzubringen.“ Auch Scham kann ein Grund sein, dass das Geld nicht angefordert wird. Gerade im ländlichen Bereich. Aber auch - und auch das macht den ländlichen Bereich aus: „Einige der heimischen Vereine verzichten grundsätzlich darauf Mitgliedsbeiträge von Familien einzufordern, die Sozialhilfe erhalten.“