Meschede/Bestwig/Eslohe/Schmallenberg. Auch in Meschede, Bestwig, Eslohe und Schmallenberg steigt die Altersarmut. Die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre ist alarmierend.

Wenn die Rente nicht reicht: Immer mehr Menschen im HSK sind neben ihren Altersbezügen auf staatliche Stütze angewiesen. Das gilt auch für unsere vier Kommunen, wie ein Blick auf die Entwicklung in Meschede, Bestwig, Eslohe und Schmallenberg zeigt.

Die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung stieg im gesamten HSK innerhalb von zehn Jahren um 33 Prozent. Gab es im Hochsauerlandkreis 2008 noch 2682 Bezieher, so waren es im vergangenen Jahr bereits 3560. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit.

Anfrage beim Kreis

Die NGG beruft sich hierbei auf Angaben des Statistischen Landesamtes. Danach erhielten in ganz NRW zuletzt sogar rund 280.000 Rentner Grundsicherung – 44 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Zahl derjenigen, die Grundsicherung im Alter beziehen, steigt auch in Meschede, Bestwig, Eslohe und Schmallenberg.
Die Zahl derjenigen, die Grundsicherung im Alter beziehen, steigt auch in Meschede, Bestwig, Eslohe und Schmallenberg. © WP | Sascha Kertzscher

Auf Anfrage beim Kreis zeigen sich mit Blick auf die einzelnen Kommunen zum Teil noch dramatischere Zahlen. In Schmallenberg ist die Zahl der über 65-Jährigen, die Grundsicherungen erhalten haben, innerhalb von zehn Jahren um 49 Prozent gestiegen. In Eslohe beträgt der Anstieg 44 Prozent und in Bestwig sogar 57 Prozent. Lediglich in Meschede ist mit nur 14 Prozent ein verhältnismäßig leichter Anstieg zu verzeichnen.

Bei den unter 65-Jährigen

Anders sieht das bei den unter 65-Jährigen aus. Sie haben Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

In Meschede ist die Zahl der unter 65-Jährigen, die Grundsicherung erhalten, in zehn Jahren um 86 Prozent gestiegen. In Schmallenberg sind es immerhin 48 Prozent. Besser dar stehen Eslohe mit 15 Prozent und Bestwig mit nur 4 Prozent.

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Die Spitze des Eisbergs

„Die amtlichen Zahlen zeigen nur die Spitze des Eisbergs. Denn sehr viele Menschen, die wegen Mini-Renten eigentlich einen Anspruch auf die Grundsicherung haben, schrecken aus Scham vor einem Antrag zurück“, sagt Isabell Mura, Geschäftsführerin der NGG-Region Südwestfalen. „Eine entscheidende Ursache für dürftige Renten sind niedrige Einkommen. Auch wer Jahrzehnte in einer Bäckerei oder einem Restaurant gearbeitet hat, landet im Alter oft unter der Armutsschwelle“, erklärt Gewerkschafterin Mura. Hinzu komme der Trend zu Teilzeit und Minijobs.

Unter 65-Jährige haben Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Auch hier steigen die Zahlen.
Unter 65-Jährige haben Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Auch hier steigen die Zahlen. © WP | Sascha Kertzscher

Mura sieht das Modell der geplanten Grundrente als „wichtigen Beitrag für mehr Gerechtigkeit im Rentensystem“. Es würdige die Leistung von denen, die ein Leben lang in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Haushalte mit kleinen Einkommen

Zur geplanten Bedürftigkeitsprüfung sagt sie jedoch: „Wer eine solche Prüfung fordert, trifft die Falschen, weil es in den allermeisten Fällen um Haushalte mit kleinen Einkommen geht. Eine Bedürftigkeitsprüfung steht auch dem Rentenprinzip entgegen, nach dem Beitragszahler einen individuellen Leistungsanspruch erwerben.“

>>>Weitere Informationen zur Grundrente:

- Vor wenigen Tagen hat die große Koalition in Berlin ihren Streit um die Grundrente beigelegt.

- Ab Januar 2021 sollen insbesondere Geringverdiener mit 35 Beitragsjahren einen Rentenaufschlag oberhalb der Grundsicherung erhalten.

- Die von der CDU durchgesetzte Einkommensprüfung soll über die Deutsche Rentenversicherung in Kooperation mit den Finanzbehörden erfolgen.

- Die Einkommensgrenze soll für Alleinstehende 1250 Euro betragen, für Paare 1950 Euro.