Schmallenberg . Auch in Schmallenberg könnte das BuT mehr genutzt werden. Eltern scheuen den Gang zum Sozialamt, vermutet dessen Leiter Ulrich Hesse.
Zuletzt war das Bildungs- und Teilhabepaket deutschlandweit in die Kritik geraten. Die Förderanträge seien zu kompliziert, deshalb werde das Geld zu selten abgerufen. Für den Hochsauerlandkreis kursierte jetzt die Zahl 6,3 Prozent.
Diese Zahl kritisiert Ulrich Hesse, Leiter des Sozialamtes der Stadt Schmallenberg. Er sagt aber auch: Auch im Stadtgebiet könnten deutlich mehr Eltern das Angebot nutzen. Die Gründe, warum das nicht geschieht, sind vielschichtig. In Schmallenberg sind bis Mitte Oktober rund 70.000 Euro ausgezahlt worden.
Viele Leistungen möglich
Hesse erläutert: „Bei der dargestellten Quote von 6,3 Prozent für den Hochsauerlandkreis handelt es sich ausschließlich um eine Leistung des Paketes, nämlich die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.“ Klassisch würden in diesem Rahmen Mitgliedschaften in Sportvereinen, Teilnahmen an Schwimmkursen oder Musikschulen gefördert. Ein Angebot von vielen. „Es wird aber der Eindruck erweckt, dass das gesamte Paket nicht bei den Betroffenen ankommt.“
In Schmallenberg ist dagegen besonders der Zuschuss zum Mittagessen gefragt, im Jahr 2019 wurde das von 188 Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen, Zuschüsse zu Klassenfahrten wurden 91-mal ausgezahlt. 53-mal wurden Zuschüsse zu Vereinsbeiträgen darüber übernommen. Es folgen das Schulbasispaket (nur Wohngeld) 39-mal, Fahrtkosten 28-mal und die Lernförderung 5-mal.
360 Kinder kommen in Frage
Hesse erläutert: „In Schmallenberg kommen rund 360 Kinder für das BuT-Paket in Frage.“ Dabei müsse man aber berücksichtigen, dass die Auswertung auch Kleinkinder umfasse, für die die Eltern dann nur spezielle Leistungen, wie Babyschwimmen nutzen könnten. Insgesamt so Hesse würden gerade im Bereich
Teilhabe auch in Schmallenberg nicht sehr viele Anträge gestellt. „Es ist vorstellbar, dass einige Familien lieber die Schmallenberger Familienkarte nutzen, um zum Beispiel Leistungen der Sportvereine in Anspruch zu nehmen. Damit würde dann die Antragstellung beim Sozialamt vermieden.“
Information Anfang September
Alle potenziellen Antragsteller wurden nun Anfang September angeschrieben, um die Änderungen bzw. Verbesserungen im Bildungs- und Teilhabepaket darzustellen.
Gleichzeitig, so Hesse, werde auch von den Schulsozialarbeitern immer wieder auf das BuT-Paket hingewiesen. Er ist daher sicher: „An fehlenden Informationen liegt es nicht.“ Auch die Antragstellung sei erleichtert worden, weil man in der Regel nicht mehr zusätzliche Anträge stellen muss, sondern die Leistungen quasi mit dem Grundantrag auf Arbeitslosengeld II beantragt werden. „Letztlich liegt aber diese Entscheidung dann immer noch bei den Eltern“, so Hesse.
Das Bildungspaket steht für Kinder und Jugendliche zur Verfügung, wenn sie oder ihre Eltern- Arbeitslosengeld II- Sozialhilfe- Kinderzuschlag zum Kindergeld beziehen oder beantragt haben. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine Ausnahme gilt in den Bereichen „Kultur“, „Sport“ und „Freizeit“. Hier liegt die Altersgrenze für die Berechtigung bei Vollendung des 18. Lebensjahres.