Meschede. In einer neuen Reihe stellen wir „Mescheder Traditionen“ vor. Heute: Die Entstehung der Kreuzbrüder und anderer Bruderschaften.

Im Jahr 1455 erließ der Erzbischof zu Köln ein Dekret, welches die Kreuzbruderschaft zu Meschede kirchlich bestätigte. Damals konnten Männer und Frauen Mitglieder der Kreuzbruderschaft werden. Wer es ganz genau wissen möchte, kann die Statuten im „Registrum der Bruderschaft des heiligen Kreuzes zu Meschede“ im Stadtarchiv einsehen. Dabei waren die bis heute in Meschede tätigen Kreuzbrüder nicht die einzige Bruderschaft in Meschede.

Bruderschaften sind nach kirchlichem Recht körperschaftlich verfasste Vereine, die durch ein kirchliches Dekret errichtet werden. Viele Schützenvereine verstehen sich ebenfalls als Gemeinschaften innerhalb der römisch-katholischen Kirche, unterscheiden sich aber darin von den Bruderschaften, dass sie Vereine im zivilrechtlichen Sinne sind (so ist die ebenfalls sehr alte, 1486 gegründete St.-Georgs-Schützenbruderschaft Meschede ursprünglich aus einer bürgerlichen Schutz- und Wehrpflicht entstanden).

Bruderschaften in Meschede

Bruderschaften spielten im Mittelalter eine große Rolle, nicht nur im geistlichen, sondern auch im karitativen Leben ihrer Gemeinschaft. Aus der Geschichte Meschedes kennen wir die Kalandsbruderschaft (1323 gegründete „Bruderschaft vom Heiligen Geist“), unter deren 736 bekannten Mitgliedern 43 verheiratete oder unverheiratete Frauen aufgezählt sind. Nach 1803 (Aufhebung des Stiftes in Meschede) hören wir nichts weiter von dieser Bruderschaft. Auch die Spuren der „Brüder des St. Johannes Baptist“, der „Rosenkranzbruderschaft“ und der „Bruderschaft vom gekreuzigten Herrn Jesus Christus“ verlieren sich im 18. Jahrhundert oder wenig später. Die 1752 gegründete Nepomuk Bruderschaft und die 30 Jahre jüngere „St. Walburga Sodalität“, die beide eher Gebetsgemeinschaften darstellen, verlieren ebenfalls im Laufe der Zeit an Bedeutung und treten nicht mehr in Erscheinung.

Die Kreuzbrüder

Dagegen sind die „Kreuzbrüder“ in Meschede nach wie vor fester Bestandteil der Gemeinde: Die schwarz gekleideten Herren, die in der Fronleichnamsprozession unmittelbar hinter dem Allerheiligsten ein Kreuz tragen, kennt jeder Mescheder Bürger. Die Kreuzbrüder verstehen sich nicht nur als Gebetsverbrüderung, sondern als praktisch-karitative, kirchlich-bürgerliche Gemeinschaft. Darin sind sie ihrem im Jahr 1455 aufgestelltem alten Grundsatz treu geblieben. Auch die Regel, dass jeder Kreuzbruder Mescheder Bürger und verheiratet sein sowie Eigentum in Meschede besitzen muss, gilt bis heute. Damals sollte so dafür gesorgt werden, dass die Bruderschaftsmitglieder sesshaft und in soliden Verhältnissen lebten, um so ihrer Verantwortung und ihrem Einsatz für das Gemeinwohl gerecht zu werden.

„Registrum der Bruderschaft des Heiligen Kreuzes“  im Stadtarchiv Meschede    
„Registrum der Bruderschaft des Heiligen Kreuzes“  im Stadtarchiv Meschede     © Stadtarchiv

Die Mitgliedschaft ist allerdings seit Anfang des 19. Jahrhunderts anders geregelt: Für die kontinuierliche Nachfolge der Kreuzbrüder sorgt eine besondere Regel, nach der einmal im Jahr der zuletzt ernannte Kreuzbruder seinen Nachfolger bestimmt, der vom Gemeindepfarrer bestätigt werden muss. Das führt dazu, dass die Gesamtzahl der Kreuzbrüder konstant bei ca. 30 Mitgliedern liegt.

Auch der karitative Aspekt der Kreuzbruderschaft hat sich erhalten, sie engagieren sich für soziale Projekte in der Gemeinde, ohne dies an die große Glocke zu hängen. Wichtig ist ihnen das öffentliche Bekenntnis zum Glauben und zur Kirche sowie das verantwortliche Engagement für das Gemeinwohl aller Bürger.

Man könnte es als Demonstration gestandener Bürger für ihren Glauben und ihre Kirche verstehen, eine Haltung, die heute nicht unbedingt selbstverständlich ist.