Eslohe. Trotz Urteils: Ein 75 Jahre alter Rentner aus Eslohe, der sein eigenes Enkelkind sexuell schwer missbraucht hat, ist wieder ein freier Mann.

Ein 75 Jahre alter Rentner aus der Gemeinde Eslohe, der sein eigenes Enkelkind sexuell schwer missbraucht hat, ist wieder ein freier Mann. Das Landgericht in Arnsberg hat den Senior aus einem Esloher Ortsteil am Freitag zwar verurteilt, die zweijährige Haftstrafe allerdings zur Bewährung ausgesetzt.

Der Mann hatte sich im Februar an seinem siebenjährigen Enkel vergangen. Das Kind hatte den Vorfall mit einem Handy selbst gefilmt und sich danach seinen Eltern anvertraut.

„Nicht selten oder exotisch“

Die sechste große Strafkammer als Jugendschutzkammer konnte eine verminderte Schuldfähigkeit des Mannes nicht ausschließen. Bereits am Prozesstag war Dr. Nahlah Saimeh (Düsseldorf) als psychiatrische Gutachterin und Expertin für Sexualstraftäter gehört worden. Sie hatte den 75-Jährigen untersucht und eine „Diskrepanz zwischen dem Potenzwunsch und den realen Möglichkeiten im Alter“, erkannt. In dieser Situation wechselte das sexuelle Bedürfnis des Mannes – hin zu Kindern. Diese Form der „Alterspädophilie“ sei „nicht selten oder exotisch“. Saimeh berichtete davon, dass sich bei dem Mann eine „sexuelle Nebenströmung“ hin zu kleinen Jungen entwickelt habe. Hinzu kommt eine beginnende Demenz.

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Unmittelbar nach Bekanntwerden der Tat war der 75-Jährige damals in Untersuchungshaft gekommen. Jegliche Versuche, den Haftbefehl aufzuheben, waren gescheitert, weil weder die Familie noch eine Senioren-Einrichtung den Mann bei sich aufnehmen wollten. Zuletzt war der 75-Jährige im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg untergebracht.

Vorläufige Bleibe gefunden

Laut Verteidiger Oliver Brock kommt der Mann vorerst bei einem Verwandten unter.
Laut Verteidiger Oliver Brock kommt der Mann vorerst bei einem Verwandten unter. © Frank Selter

Der Mann, der inzwischen unter gesetzlicher Betreuung steht, wird nach Angaben seines Verteidigers Oliver Brock nach dem Urteilsspruch vorerst bei einem in weiterer Entfernung wohnenden Verwandten unterkommen. Der Betreuer hatte sich nach der Verhandlung mit dem 75-Jährigen direkt auf den Weg dorthin gemacht. In wenigen Wochen soll der Senior dann in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens umziehen.

Kontaktverbot verhängt

Per Bewährungsauflage hat das Landgericht dem Mann untersagt, künftig Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen. Sollte er sich während der laufenden Bewährungszeit nicht daran halten, wird der 75-Jährige seine Haftstrafe absitzen müssen. Die Plädoyers erfolgten unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil darin auch der Inhalt des Videos zur Sprache kam, das der siebenjährige Junge von dem Missbrauch gedreht hatte.

  • Der Hausarzt des Mannes aus Eslohe berichtete im Prozess, dass sein Patient 2013 erstmals Mittel gegen Vergesslichkeit genommen hätte - ein wichtiger Beleg im Strafprozess, weil das wiederum auf erste g esundheitliche Probleme hindeutet. Bereits 2013 soll der Senior auch seine beiden älteren, heute 19 und 21 Jahre alten Enkel, sexuell belästigt haben. Der Ältere von ihnen hatte das im Prozess bestätigt. Nur weil er sich wehrte, habe der Opa davon abgelassen. Angeklagt waren diese diese Vorfälle im aktuellen Prozess nicht.