Meschede. Weil er seinen Kumpel bei einem Autounfall verletzt hat, muss sich ein Mescheder (19) vor Gericht verantworten. Was wurde aus der Freundschaft?

Ein 19-Jähriger aus Meschede muss 300 Euro an die Verkehrswacht zahlen. Das ist die Konsequenz eines selbst verschuldeten Unfalls, der am 4. April 2019 auf der A46 passiert ist.

Fahrlässige Körperverletzung wurde einem Mescheder (19) wegen eines Unfalls vor dem Jugendschöffengericht vorgeworfen.
Fahrlässige Körperverletzung wurde einem Mescheder (19) wegen eines Unfalls vor dem Jugendschöffengericht vorgeworfen. © Ilka Trudewind

An jenem Abend war der 19-Jährige mit einem Kumpel aus Brilon nach Hause gefahren. Gegen 20.30 Uhr wollte er von der Autobahn nach Meschede abfahren. An dieser Abfahrt aus Richtung Bestwig gilt Tempo 40, zudem hatte es geregnet. Die Fahrbahn war also nass. Weil der Angeklagte zu schnell unterwegs war, kam er von der Fahrbahn ab und stieß mit dem Masten auf einer Verkehrsinsel zusammen, beschreibt die Staatsanwaltschaft den Unfallhergang.

Beide Insassen verletzt

Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben, weil der Beifahrer bei dem Unfall verletzt wurde. Er kam mit Quetschungen und Prellungen ins Krankenhaus. Auch der Fahrer wurde stationär aufgenommen. Er hatte Nasenbluten und eine Prellung am Arm.

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Die Rettungskräfte rief er selbst per Handy. „Wir hatten Glück. Es ist nichts Schlimmeres passiert“, sagt der 19-Jährige. Er war ohne Anwalt zur Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht erschienen. Der Unfallwagen hatte nur noch Schrottwert. „Mein erstes Auto“, sagte der 19-Jährige etwas zerknirscht. Er hatte als Auszubildender 1,5 Jahre dafür gespart. Ein technischer Defekt als Unfallursache wurde von einem Gutachter ausgeschlossen. Da sich der Angeklagte einsichtig zeigte, wurde das Verfahren gegen Auflagen eingestellt. Er muss 300 Euro an die Mescheder Verkehrswacht zahlen. In seinem Strafregister wird der Fall nicht auftauchen.

Die beiden jungen Männer sind weiterhin befreundet.