Meschede. Mit Drohungen vor Klagen und der Zwangsvollstreckung macht ein Inkasso-Unternehmen Druck auf Verbraucher in Meschede.

Letztlich ist es nichts anderes als eine Drohung per Post, die ein Mescheder jetzt von einem angeblichen Inkasso-Unternehmen bekommen hat: „1. Mahnung - Sammelklagen - Ankündigung Zwangsvollstreckung“ lautet der Betreff. Alles also, vor dem man Angst haben und weiche Knie bekommen müsste. 760 Euro sollte der Mescheder zahlen, weil er angeblich mit Zahlungen an Gewinn- und Zeitschriftenverlage in Verzug sei.

Vermeintlich günstiges Vergleichsangebot

Diese Verlage hätten wiederum ihre Forderungen an das Inkasso-Unternehmen abgetreten. Quasi als Schnäppchen räumt es dem Mescheder die Möglichkeit ein, als Vergleichsangebot großzügig „nur“ 305 Euro zahlen zu müssen – das aber dann möglichst schnell, innerhalb von drei Tagen. Petra Golly, Leiterin der Verbraucherzentrale in Arnsberg, sagt dazu: „Das ist ein Betrugsversuch.“ Ihr dringender Rat: Bloß nicht bezahlen. Das Unternehmen namens „PLS Inkass Services Group“ findet sich nicht im so genannten „Rechtsdienstleistungsregister“: „Nur wer darin verzeichnet ist, darf überhaupt Forderungen eintreiben.“

Für den Betrugsversuch sprechen auch viele für die Expertin offensichtliche Details in dem Schreiben und dem direkt beigefügten Überweisungsformular: Das Unternehmen ist angeblich in Hannover ansässig, telefonisch erreichbar aber über eine Hotline, die mit „00“ beginnt – einer Nummer, die ins Ausland deutet. Per E-Mail soll es unter einer „gmail.com“-Adresse erreichbar sein: „Das ist absolut unüblich für ein Unternehmen.“ Die IBAN-Nummer der Überweisung beginnt mit „RO“ für Rumänien: „Man überweist das Geld ins Ausland und das versickert dort in irgendwelchen Töpfen. Man wird nie wieder daran kommen.“

Ganz bewusst nur eine kurze Frist

Gerade einmal drei Tage werden dem Mescheder eingeräumt, um das vermeintliche Vergleichsangebot anzunehmen und die 305 Euro zu überweisen. Viel zu kurz, sagt Expertin Petra Golly – aber eine gängige Masche, um durch die kurze Frist Druck aufzubauen und Menschen kopflos zu machen: „In drei Tagen kann niemand eine Prüfung vornehmen, ob an einer Forderung etwas dran ist oder nicht.“ Rechtlich gibt es allerdings keine Festlegung, die Verbraucherzentrale rät zu zehn bis 14 Tagen: „Wer zeitlich nicht unter Druck steht, der lässt sich auch nicht so leicht in die Irre führen.“

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Im Fall des Mescheders wird versucht, ihn einzuschüchtern: „Wir fordern Sie mit Nachdruck letztmalig auf...“, heißt es in dem Schreiben. Auch das ist Methode, um zu einer raschen Zahlung zu drängen.„Inkasso-Schreiben sind ein Dauerbrenner bei uns“, sagt die Verbraucherzentralen-Leiterin Petra Golly. Täglich würden sie vorgelegt. Ganz deutlich wird der Betrugsversuch im Mescheder Fall, indem das Schreiben bewusst vage bleibt, um welche angebliche Forderungen es eigentlich geht. Generell gelte: „Seriöse Unternehmen nehmen ganz konkret Bezug auf ihre Forderungen. Derjenige, der etwas will, muss auch beweisen, worauf seine Forderung beruht.“

>>>HINTERGRUND<<<

Die Verbraucherzentrale bietet Betroffenen von Inkasso-Forderungen eine Rechtsberatung an. Kosten: 9 Euro für eine erste Einschätzung.

Leiterin Petra Golly sagt: „Wir raten jedem bei einem eingehenden Inkassoschreiben dazu. Denn selbst bei berechtigten Hauptforderungen werden fast immer auch weitere und dann zum Teil enorm erhöhte und oft auch unberechtigte Zusatzkosten verlangt.“