Freienohl/Hüsten. Nach dem Tod eines Kindes aus Freienohl lässt die Staatsanwaltschaft die Patientenakte überprüfen. Gab es Versäumnisse im Hospital in Hüsten?
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg setzt ihre Ermittlungen im Fall eines verstorbenen Kindes aus Freienohl fort. Der sechsjährige Junge war im Mai an einer Hirnblutung gestorben. Danach gab es Hinweise auf mögliche Behandlungsfehler im Karolinenhospital in Hüsten. Ob sie zutreffen, wird zunächst in einem Todesermittlungsverfahren geprüft.
Lebensbedrohliche Situation
Jetzt soll die Patientenakte des verstorbenen Kindes angefordert werden. Staatsanwalt Klaus Neulken kündigte an, dass ein Gutachter mit der Durchsicht beauftragt wird. „Wir werden schauen, ob alles richtig gelaufen ist“, erklärte er. Das Ergebnis der Obduktion liegt inzwischen vor. Nach Informationen dieser Zeitung steht auch danach weiterhin die Frage im Raum, ob er bei einer frühzeitigen Operation überlebt hätte.
Eine der kritischen Fragen lautet, ob zu viel Zeit zwischen dem Erkennen der lebensbedrohlichen Situation und einem konkreten Handeln verstrichen sein könnte. Der Sechsjährige war nach einem Sturz auf den Kopf in Hüsten aufgenommen worden und später am selben Tag mit einem Rettungswagen bis nach Dortmund verlegt worden. Dort war er notoperiert worden, aber wenige Tage später verstorben.
Verlegung nach Dortmund korrekt?
Es gehe um die Frage, ob die Ärzte in Hüsten sich korrekterweise für eine Verlegung nach Dortmund entschieden hätten oder ob sie vor Ort medizinische Maßnahmen hätten einleiten müssen, die den Tod des kleinen Jungen möglicherweise verhindert hätten, hatte Staatsanwalt Neulken bereits erklärt, als er das Todesermittlungsverfahren eingeleitet hatte.
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Dieser Schritt ist zunächst einmal nicht selten: Fast immer dann, wenn die Todesursache als ungeklärt angegeben wird, prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft die Umstände. Schon bei der Befragung des Personals in Dortmund hatten sich aber Hinweise auf mögliche Behandlungsfehler in Hüsten ergeben - zum Teil sind sie nach Informationen dieser Zeitung konkret: So war hinterfragt worden, warum in Hüsten nicht ein Anästhesist für Erwachsene für eine sofortige Operation eingesetzt wurde, wenn laut Unterlagen gerade kein Narkosearzt für Kinder verfügbar war. Staatsanwalt Neulken wollte sich dazu nicht äußern, welche Aussagen in dem Verfahren vorliegen.
Konkrete Fehler nachweisen
Ob aus dem Todesermittlungsverfahren letztlich ein Ermittlungsverfahren mit strafrechtlichem Vorwurf wird, ist nicht absehbar: Dafür müsste mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, dass einer oder mehrere konkrete Fehler für den Tod eines Patienten verantwortlich waren. In der juristischen Praxis gibt es solche Fälle - sie sind allerdings selten.