Freienohl. . Ein Mann soll einer Witwe mit sexueller Gewalt und dem Tod gedroht haben. Das Amtsgericht Meschede kommt in diesem Fall an seine Grenzen.

„Was soll ich denn jetzt bloß tun?“ Das fragte sich hilflos eine 63 Jahre alte Freienohlerin laut selbst, als sie das Amtsgericht Meschede verließ. Richter Dr. Sebastian Siepe räumte zuvor in seinem Urteil ein: „Mit großer Wahrscheinlichkeit tun wir Ihnen unrecht“ – aber den Angeklagten musste er aus Mangel an Beweisen freisprechen. Das Gericht kam hier in diesem Fall an seine Grenze.

Auf Bedrohung und Beleidigung lautete die Anklage gegen einen 23 Jahre alten Asylbewerber aus dem Irak. Was er tatsächlich gesagt haben soll, klingt im Wortlaut drastischer: Zunächst drohte er der Witwe derbe mit sexueller Gewalt, „dann werde ich dich abschlachten“ – er habe ein Messer.

Nach Mitternacht geklopft

Abgespielt haben soll sich das im vergangenen Juni in einem Mehrfamilienhaus in Freienohl. Das Haus ist alt, sehr hellhörig. Die 63-Jährige klopfte nach Mitternacht mit einem Stock unter die Decke ihrer Wohnung: Über ihr, wo der 23-Jährige wohnt, sei es wieder laut geworden – sie wollte ihre Nachtruhe. Daraufhin sei der Mann her­untergekommen, habe mit einem metallischen Gegenstand gegen ihre Wohnungstür geschlagen und die Drohung und Beleidigung gerufen. Die Frau rief die Polizei.

Vor Gericht stritt der Mann die Anschuldigungen rundum ab. Die Frau habe zwar geschrien, er sei dann auch heruntergegangen und habe geklopft – aber nur, weil er wusste, dass die Frau zuckerkrank ist und womöglich Hilfe brauche. Verstanden habe er nur das Wort „Polizei“: Da habe er Angst bekommen. Er habe nicht gedroht, kein Messer gehabt. „Sie war aggressiv“, sagte er.

Frau: Kein Messer dabei gehabt

Seine Frau (beide legten Wert auf die Feststellung, dass sie nach islamischen Recht verheiratet seien, nicht vor dem Staat) bestätigte das. Ein Messer habe er nicht gehabt. Die Aussage wurde übersetzt: Deutsch spricht und versteht sie nicht. Laut sei es auch nicht gewesen, nie: „Ich habe niemandem, mit dem ich feiern kann. Ich bin alleine mit meiner Frau“, sagte der Mann. Sein Anwalt meinte, die 63-Jährige wäre möglicherweise „sehr lärmempfindlich“ und wolle „ein bisschen piesacken“.

Die 63-Jährige verwahrte sich dagegen. Der Lärm halte seit zehn Monaten an, sie führe schon ein Lärmprotokoll mit Daten und Uhrzeiten. Punkt 22 Uhr fange der Lärm an, „mit lautem Gegröle, Poltern und Klappern“ – das dauere manchmal bis 4.30 Uhr. Sie habe den Mann gebeten, die Ruhe einzuhalten.

Betreuer angesprochen

„Mir scheißegal, ich mache, was ich will. Mir kann sowieso nichts passieren“, soll er ihr geantwortet haben. Sie sprach die Betreuer des Asylbewerbers an: Die hätten ihr geantwortet, „er hört sowieso nicht auf uns“. Schlaf bekomme sie nicht mehr, „mit meiner Gesundheit geht es bergab“, sagte sie. Zucker- und herzkrank ist sie.

Diesen Fall konnte das Gericht nicht lösen. „Grundsätzlich glaubhaft“ sei, was die Frau erzähle, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Poggel. Aber: „Wir haben das Problem, dass von uns keiner dabei war. Ich habe kein Packende.“ So stehe Aussage gegen Aussage – und das bedeute im Zweifel einen Freispruch für den Angeklagten.

Unbefriedigend

Den forderte auch dessen Anwalt: Die Ehefrau seines Mandanten habe „glaubwürdig geschildert“, dass ihr Mann die Nachbarin nicht bedroht habe. Richter Dr. Sebastian Siepe sprach den Angeklagten frei. Auch er hatte zwar Zweifel – aber mangels anderen Beweisen eben „keine völlige Überzeugung“ an der Schuld. „Relativ unbefriedigend“ stufte er sein eigenes Urteil ein.

Hier finden Sie noch mehr Nachrichten, Fotos und Videos aus Meschede und dem Umland.