Freienohl. . Ein Diebstahl in einem Baumarkt. Obwohl es nur um einen geringen Geldbetrag ging, wurde ein 64-Jähriger verurteilt. Er ist kein Unbekannter ...

Am Ende ging es bei dem Diebstahl um einen Betrag von 1,96 Euro. „Ohne Ihre Eintragungen im Bundeszentralregister hätte ich gesagt, dass man die Sache auch anders klären kann“, gab Richter Dr. Sebastian Siepe dem Angeklagten mit auf den Weg. Seine insgesamt zehn Vorstrafen sprachen allerdings nicht für den 64-jährigen Rentner.

Im Oktober des vergangenen Jahres soll der Freienohler in einem Baumarkt mehrere Schrauben mit einem geringen Gesamtwert entwendet haben. Der Ladendetektiv stellte ihn hinter der Kasse zur Rede, woraufhin es zu einer Auseinandersetzung der beiden Männer kam.

Mehrfach ins Gesicht geschlagen

„Ich mache den Job seit 25 Jahren, ich kenne die Leute“, so der 53-Jährige, der aus Kassel stammt und die einzelnen Filialen der Kette abwechselnd besucht. Laut seiner Schilderung wurde er vom Angeklagten mehrfach ins Gesicht geschlagen, erst ein hinzugeeilter Zeuge konnte die Beiden trennen.

„Ich habe ihn nicht geschlagen. Und er kann froh sein, dass ich es nicht getan habe“, erboste sich der Angeklagte und tat sich damit sicherlich keinen Gefallen. Und auch den Diebstahl stritt er vehement ab: „Das war meine eigene Musterschraube, die ich mitgebracht hatte.“

Diebstahl und leichte Körperverletzung

Für die angeblichen Schläge wurde der Angeklagte Mescheder schlussendlich auch nicht verurteilt: „Sowohl der Vorwurf des Diebstahls, als auch der Bedrohung können nicht zweifelsfrei belegt werden“, urteilte Richter Siepen, ergänzte allerdings: „Dennoch ist das Gericht überzeugt, dass es zu einem Diebstahl und einer leichten Körperverletzung im unteren Bereich gekommen ist.“

Der Angeklagte muss daher, angepasst an seine finanziellen Mittel, 40 Tagessätze zu je 20 Euro begleichen und trägt die Kosten des Verfahrens.

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