Freienohl/Hüsten. . Ein Kind aus Freienohl ist in einer Klinik in Dortmund gestorben. Die Staatsanwaltschaft geht Hinweisen auf mögliche Verfehlungen in Hüsten nach.
Die Staatsanwaltschaften Dortmund und Arnsberg überprüfen den Tod eines sechsjährigen Jungen aus Freienohl. Die Ermittler wollen wissen, ob ein Verschulden von Medizinern im Karolinenhospital in Hüsten vorliegen könnte. Dort war das Kind nach einer Kopfverletzung behandelt worden. Es starb nach seiner Verlegung in einer Klinik in Dortmund.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaften bedeutet nicht, dass im nächsten Schritt auch ein Strafverfahren eingeleitet wird. Sie wollen zunächst einmal die Umstände des Todes klären. „Derartige Verfahren leiten wir relativ häufig ein“, sagte Henner Kruse, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund. „Wenn etwas unklar ist, schauen wir genauer hin.“
Anlass in diesem Fall: ein Vermerk in der Klinik in Dortmund. Dort war eine ungeklärte Ursache in der Todesbescheinigung angekreuzt worden. Automatisch wird dadurch die Polizei informiert. Sie muss eine Leichenschau vornehmen und die behandelnden Mitarbeiter befragen. Dabei hätten sich Hinweise auf mögliche Behandlungsfehler in Hüsten ergeben, bestätigte Staatsanwalt Kruse. Die Ermittler ordneten daraufhin eine Obduktion an. Die Ergebnisse stehen noch aus.
Beschwerden nach Sturz auf Kopf
Der Junge war an einem Samstag, dem 18. Mai, beim Spielen in Freienohl auf den Kopf gefallen. Danach setzten Beschwerden ein. Die Eltern ließen das Kind in der Notaufnahme in Hüsten untersuchen. Der Junge wurde im MRT untersucht.
„Im Karolinenhospital wurde eine Hirnblutung festgestellt“, erklärte der Arnsberger Staatsanwalt Klaus Neulken. Die Ärzte vor Ort entschieden noch am selben Tag, den Jungen per Rettungswagen in eine Dortmunder Klinik verlegen zu lassen. Dort sei der Junge notoperiert worden, aber wenige Tage später am 24. Mai verstorben.
Im Ermittlungsverfahren gehe es jetzt darum, die Todesursache zu klären. Und um die Frage, ob die Ärzte in Hüsten sich korrekterweise für die Verlegung nach Dortmund entschieden hätten oder ob sie vor Ort medizinische Maßnahmen hätten einleiten müssen, die den Tod des kleinen Jungen möglicherweise verhindert hätten.
Die Hinweise aus Dortmund gehen in die Richtung, dass das Kind möglicherweise schneller hätte behandelt werden müssen: Nach Informationen dieser Zeitung verging viel Zeit bis zum Transport nach Dortmund. Zudem soll kein Rettungshubschrauber verfügbar gewesen sein. Letztlich wurde das Kind mit einem Rettungswagen nach Dortmund verlegt - die Not-Operation dort kam zu spät. Die Kernfrage für die Ermittler: Geschah die Verlegung schnell genug? Und hätte nicht vor Ort sofort ein Eingriff erfolgen müssen?
Trauer mit der Familie
Das Klinikum Hochsauerland teilte auf Nachfrage mit: „Wir bedauern den tragischen Tod des Kindes außerordentlich und trauern mit der Familie. Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums ist dieses schreckliche Ereignis sehr nahe gegangen. Die genauen Umstände werden sorgsam aufgearbeitet.“ Man bitte um Verständnis, dass derzeit keine detaillierte Stellungnahme gegeben werden könne, da die Aufarbeitungen aktuell nicht abgeschlossen sei und bis heute keine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht vorliege.
Das Kind ist am vergangenen Samstag beigesetzt worden. In der traurigen Todesanzeige stand: „Dass Keime nicht zu Blüten werden, ach, das kommt vor. Dass Blüten nicht zu Früchten werden, ach das kommt vor.“
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Zunächst sind in diesem Fall zwei Staatsanwaltschaften zuständig: Dortmund, weil das Kind dort in der Klinik gestorben ist, und Arnsberg, weil ein mögliches Fehlverhalten in der Klinik in Hüsten überprüft wird.
Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden sie von Dortmund nach Arnsberg übersendet - dort wird die Staatsanwaltschaft darüber entscheiden, ob sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einleitet oder nicht.
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