Eslohe. . Innere Stimmen haben eine Frau aus Eslohe immer wieder zu Bestellungen im Internet getrieben. Ob die Pakete ankamen, war dabei gar nicht wichtig.

Unter Tränen verfolgt die 30-jährige Frau aus Eslohe die Worte der Staatsanwältin im großen Saal des Mescheder Amtsgerichtes. Knapp zehn Minuten dauert es, bis die Anklageschrift verlesen ist.

Es geht um gewerbsmäßigen Betrug. 45 Mal hatte die Angeklagte im Internet unter Angabe falscher Personalien Waren bestellt - wohlweislich, dass sie sie als Hartz-IV-Empfängerin niemals wird bezahlen können. Jeder Mausklick kostete dabei bares Geld - insgesamt häufte sich so im Zeitraum zwischen Oktober 2017 und September 2018 eine Summe von knapp 9200 Euro an, die sie den Versandhäusern schuldig geblieben ist.

Möbel, Schmuck, Uhren, Elektroartikel, Kleidung, Spiele und Kosmetik - die Liste der bestellten Waren ist kunterbunt. Dabei sei es ihr nicht einmal um die Sachen selbst, sondern rein um den Bestellvorgang gegangen, wie die Esloherin dem Gericht erklärte.

Retouren wieder in die Ecke geschoben

„Mir war völlig egal, ob am nächsten Tag ein Paket kommt oder nicht. Es war einfach ein gutes Gefühl, wenn eine Bestellung zum Abschluss gekommen ist“. Einen Großteil der Sachen habe sie nicht einmal angerührt. Zurückgeschickt hatte sie sie allerdings auch nicht. Teilweise habe sie die Retouren zwar vorbereitet und mit den entsprechenden Etiketten versehen. „Dann aber habe ich die Pakete einfach wieder in die Ecke geschoben.

„Ich war wie fremdgesteuert“

Sie sei in diesem Zeitraum wie fremdgesteuert gewesen - habe Stimmen gehört. Bereits 2009 hatten Ärzte bei ihr paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Die Krankheit soll auch der Grund für ihr kriminelles Verhalten gewesen sein.

Inzwischen habe sich ihr Zustand jedoch deutlich gebessert, versicherte sie in der Verhandlung. Damals hätte es mit den Medikamenten noch nicht so richtig gepasst, inzwischen hole sie sich alle drei Monate eine Spritze ab. „Seitdem geht es“, sagte sie und erklärte dem Richter: „Ich habe das Pech, dass die paranoide Schizophrenie bei mir chronisch ist. Das geht nicht weg. Damit muss ich leben. Aber ich bin auf einem gutem Weg.“ Das sahen Richter und Staatsanwaltschaft ähnlich. Sie stellten der 30-Jährigen eine positive Sozialprognose aus.

Ohne Krankheit keine Taten

„Ohne den gesundheitlichen Hintergrund wäre es sicherlich nicht zu den Bestellungen gekommen“, war sich Richter Dr. Sebastian Siepe sicher. Er verurteilte die Frau aus Eslohe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten. Die positive Sozialprognose sei letztlich der Grund dafür, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden könne, erklärte er in der Urteilsbegründung des Schöffengerichtes.

Um die Frau mit ihren Problemen nicht allein zu lassen, stellte er ihr einen Bewährungshelfer zur Seite. Zudem muss die Frau, die inzwischen von Grundsicherung lebt, 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Betroffene bekommen Befehle von einer Stimme

Hauptsymptome der paranoiden Schizophrenie sind Wahnvorstellungen wie Verfolgungswahn und Halluzinationen.

Am häufigsten kommen bei den Betroffenen akustische Halluzinationen vor - wie etwa das Hören von Stimmen.

So hören manche Betroffene ganze Dialoge zwischen verschiedenen Stimmen oder bekommen Befehle von einer Stimme.

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