Schmallenberg. Im Frühling häufen sich Beschwerden über Hundekot. Auf Viehweiden ist das ein hygienisches Problem. Andere Tiere können sich infizieren.

70 sogenannte Hundekotbeutelspender hat die Stadt bereits aufgestellt „und jährlich stehen für die weitere Versorgung des Stadtgebiets mit neuen Spendern sowie für die Befüllung der Automaten 3000 Euro im Haushalt zur Verfügung“, berichtet Martin Dornseifer von der Stadt Schmallenberg.

Trotzdem gab und gibt es immer wieder Ärger mit Hundehaltern, die die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht wegräumen.

Beutel ordnungsgemäß entsorgen

Dornseifer appelliert auch noch mal, die Beutel im Anschluss ordnungsgemäß zu entsorgen. Dazu sei jeder Hundehalter gesetzlich verpflichtet. „Die Leute werden aber immer bequemer und nehmen sie nicht mal mit bis zum nächsten Mülleimer.“

Im Frühling häufen sich die Beschwerden. „Zuletzt hat sich noch ein Landwirt über verschmutzte Wiesen bei der Stadt beschwert.“

Hundekot auf Viehweiden ist ein Problem

Hundekot auf Viehweiden sei auch ein hygienisches Problem. Es besteht die Gefahr, dass Kühe - aber auch andere Tiere wie Pferde, Schafe oder Ziegen - sich mit Parasiten, die über die verschmutzten Weiden ins Futter gelangen infizieren.

Viele Hundehalter seien sich nicht bewusst, dass sich ihre Vierbeiner nicht in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern erleichtern und auch keine großen Löcher in der Vegetation graben dürfen.

Beschwerden gebe es auch über Hunde, die Weidetiere jagen. Das Ordnungsamt weist deshalb darauf hin, dass Ackerflächen, Mähwiesen sowie Weiden für Menschen und ihre Hunde tabu sind und nicht betreten werden dürfen.

Verwarnungsgeld oder Bußgeldbescheid

Wird ein Hundehalter dabei beobachtet, wie er die Hinterlassenschaft seines Hundes liegen lässt, kann ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeldbescheid die Folge sein. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine schriftliche Beschwerde beim Ordnungsamt.

Weiterhin gibt es einige Beschwerden über das freie „Laufenlassen“ von Hunden. Daher weist das Ordnungsamt auf die generelle Leinenpflicht innerhalb der Stadt Schmallenberg und der Stadtteile hin. Auch Verstöße gegen die Leinenpflicht werden bei schriftlichen Beschwerden entsprechend geahndet.