Meschede. . Ein Mescheder, der eine Zier-Cannabis-Pflanze auf der Fensterbank stehen hatte, hat damit die Polizei erst aufmerksam gemacht.
Eine Zier-Cannabispflanze ist einem 30-jährigen Mescheder zum Verhängnis geworden. Vor Gericht wurde er wegen des Anbaus von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.
Selbst die Polizei gerufen
Der Mann hatte im August des vergangenen Jahres die Polizei gerufen, weil sich seine Freundin aus Eifersucht mit Tabletten umbringen wollte. Die herbeigeeilten Beamten sahen sich auch in der Wohnung um. Da entdeckte einer von ihnen die Zier-Cannabis-Pflanze auf der Fensterbank und - dadurch aufmerksam geworden - fünf weitere Pflanzen unter einer speziellen Wärmelampe in der Dusch-Wanne.
Pflanzen zum Eigenbedarf gezogen
Der arbeitslose Maler- und Lackierer gab vor Gericht an, dass er die Pflanzen das erste Mal und ausschließlich für sich und seine Freundin zum Eigenbedarf gezogen habe. Das glaubte ihm das Gericht. Auch der Drogen-Spezialist der Kreispolizeibehörde gab als Zeuge an, dass die „geringe Menge“ nicht überschritten worden sei. „Es fanden sich neben den Pflanzen 17,5 Gramm Blätter und nur ein geringer Blütenanteil. Die Pflanzen waren noch nicht geerntete. „Pro Pflanze rechnet man - je nach Größe - mit 25 bis 40 Gramm Cannabis.“
Nicht zum ersten Mal vor Gericht
Richter Dr. Sebastian Siepe schloss sich dem Antrag des Staatsanwaltes an. Die hatte 90 Tagessätze gefordert - im Fall des arbeitslosen Hart IV-Empfängers 10 Euro pro Tag. Er rechnete dem jungen Mann an, dass er direkt geständig war. Die recht hohe Strafe ergab sich dadurch, dass er 2015 schon einmal wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt worden war. „Sie haben jetzt noch einen Warnschuss bekommen.“
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