Meschede. . Das Jobcenter in Meschede kommt dem reichsten Sozialhilfeempfänger auf die Schliche: Er erhielt Unterstützung - obwohl er reichlich Geld hatte.
Beim Jobcenter der Stadt ist man dem reichsten Sozialhilfeempfänger Meschedes auf die Schliche gekommen. Ein 60-Jähriger aus Meschede hat exakt 31.136,09 Euro an Leistungen erhalten – die ihm aber gar nicht zustanden. Denn der Mann hatte eine erhebliche Summe in der Hinterhand: 100.000 Euro an Vermögen, die er aus dem Verkauf von Wertpapieren erzielt hatte. Das Geld fand die Polizei bar in seiner Wohnung.
Anklage: Gewerbsmäßiger Betrug
Der 60 Jahre alte Gebäudereiniger stand jetzt vor dem Mescheder Amtsgericht. Von Ende 2014 bis zum Spätherbst 2017 hatte er von der Stadt Meschede Grundsicherung erhalten. Dazu gehört selbstverständlich: wahrheitsgemäß über die eigene finanzielle Situation zu berichten.
Halbjährlich muss man dazu jeweils einen Folgeantrag einreichen. Über den ganzen Zeitraum verschwieg der Mann aber, dass er 2014 Wertpapiere in sechsstelliger Höhe verkauft hatte. Zugestanden hätte ihm also eigentlich an staatlicher Unterstützung: kein Cent. So kam es, wie es in der Amtssprache heißt, zu einer „Überzahlung“: Über 31.000 Euro insgesamt, die sich aus 18.000 Euro aus Bundesmitteln und 13.000 Euro aus kommunalen Mitteln zusammensetzen.
Sechsmal falsche Angaben und die Vorspiegelung falscher Tatsachen über den Zeitraum hinweg: Das brachte dem 60-Jährigen eine Anklage (und eine Verurteilung) wegen gewerbsmäßigen Betrugs in sechs Fällen ein. „Ich habe einen Fehler gemacht“, sagte der Mann im Prozess.
Geld vor Ort beschlagnahmt
Seine Erklärung: „Ich habe versucht, immer vernünftig zu leben. Ich wollte das Geld für meine Altersvorsorge sparen.“ Die 100.000 Euro habe er im Laufe seines Arbeitslebens zurückgelegt – und eben in Wertpapieren angelegt. Dass er die Summe dem Jobcenter gegenüber hätte angeben müssen, wusste er, gestand er vor Gericht ein.
Die Mescheder Polizei durchsuchte nach einem Verdacht wegen Geldwäsche seine Wohnung. Dabei fand sich die gesamte Summe in bar. Die Beamten beschlagnahmten davon vor Ort 31.000 Euro (und zahlten sie erst einmal auf das Konto der Justizkasse ein).
Für die Stadt bestand jederzeit eine Gefahr
Die Summe ist inzwischen wieder an die Stadt abgeführt worden: Ein echter Vermögensschaden ist dadurch nicht entstanden – andererseits bestand diese Gefahr ja „jederzeit“, wenn der Mann sein Geld doch kurzfristig für etwas anderes ausgegeben hätte: „Das hätte für die Stadt auch anders ausgehen können“, sagte Richter Dr. Sebastian Siepe.
Außerdem habe das Geld in dieser Zeit eben auch nicht für andere Zwecke zur Verfügung gestanden. Siepe glaubte dem Mann, dass der 60-Jährige sich das Geld „vom Mund abgespart habe“. Aber: „Staatliche Leistungen sind denen vorbehalten, die bedürftig sind.“ Es gebe außerdem Freibeträge, die von der Sozialbehörde nicht angetastet werden dürften.
Bewährungs- und Geldstrafe
Juristisch ist der Fall kein einfacher, sondern ein gewerbsmäßiger Betrug, eben weil das Geld der Stadt dem Mann über einen so langen Zeitraum als Einnahmequelle diente. Der 60-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt. Weil er nicht vorbestraft ist und ein Geständnis ablegte, wurde die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, dass der Mann außerdem 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten sollte, folgte der Richter nicht: Abweichend verurteilte er ihn stattdessen lieber dazu, aus seinem Vermögen auch noch 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen: „So tun Sie mit Ihrem Geld noch was Gutes. Strafe muss sein.“
>>>HINTERGRUND<<<
Auf unterschiedlichste Weise erfährt das Jobcenter über mögliche Unstimmigkeiten beim Bezug von Sozialleistungen. „Sehr verbreitet“, so Jörg Fröhling, Sprecher der Stadt Meschede, sind dabei anonyme Anzeigen, mutmaßlich aus der Verwandtschaft oder von Nachbarn.
Dazu kommen Anfragen anderer Behörden: Etwa vom Zoll, wenn jemand bei der Schwarzarbeit aufgegriffen wurde, oder von der Polizei im Zuge von Ermittlungen. Oder durch den normalen Datenabgleich mit anderen Behörden, etwa mit dem Finanzamt.
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