Meschede. . Beinahe kam es zu einem schweren Unfall: Ein Lippstädter (28) musste sich vor Gericht verantworten. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt.
Durch ein riskantes Überholmanöver ist an der Autobahnabfahrt in Enste beinahe ein schwerer Verkehrsunfall verursacht worden. Die beiden beteiligten Autofahrer konnten in letzter Sekunde den Zusammenstoß verhindern. Der Verursacher musste sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.
Vorgeworfen wurde dem 28 Jahre alten Lippstädter fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung. Mit zwei Freunden, jeder im eigenen Auto, wollte der Angestellte in der Luft- und Raumfahrttechnik im Juni 2018 mittags zu einem Autohändler ins Gewerbegebiet Enste fahren.
Sie fuhren in Kolonne auf der A 46 hintereinander her – alle bei rund 130 km/h. Vor der Autobahnabfahrt Enste wollten sie noch schnell das Auto eines 63 Jahre alten Mescheders und seiner Frau überholen.
Abfahrt verpasst
Der erste Fahrer fuhr an dem Mescheder vorbei und zog direkt rechts hinüber in die Abfahrt. „Das ging alles so schnell. Plötzlich war der zweite Wagen neben uns. Der wollte auch abfahren. Für ihn war es aber zu spät“, so der 63-Jährige. Der 28-Jährige erklärte: „Ich war mir sicher, dass ich ohne Weiteres einscheren konnte.“
Beide Fahrer erkannten gerade noch bei etwa Tempo 140 auf gleicher Höhe, wie brenzlig es aber tatsächlich war: Der 28-Jährige zog nach links herüber, der 63-Jährige auf die Standspur. Beide konnten gerade noch so eben die Kontrolle über ihre Autos behalten. Der 63-Jährige sagte vor Gericht aus: „30 Sekunden später – und es wäre alles aus gewesen.“
Der Lippstädter verpasste die Abfahrt, er fuhr dann in Freienohl ab. Das hatte der Mescheder erwartet: Er fuhr hinter ihm her, machte die Lichthupe, stellte ihn dann schließlich an der Kreuzung zur Rede, wo beide warten mussten. Der Mescheder wollte die Polizei rufen: „Als der das Wort Polizei hörte, ist er eingestiegen und wortlos weitergefahren“, so der 63-Jährige.
Geldauflage von 600 Euro
Der Fahrer des dritten Autos in der Kolonne, ein 26 Jahre alter Lippstädter, hatte den Überholvorgang vor sich beobachtet. Er meinte, der Mescheder hätte dabei möglicherweise Gas gegeben: „Das war schon sehr knapp zwischen beiden Fahrzeugen.“
Der Anwalt des 28-Jährigen bezweifelte, dass seinem Mandanten eine Rücksichtslosigkeit nachzuweisen wäre – es sei wohl nur ein „Augenblicksversagen“ gewesen. Für eine Rücksichtslosigkeit, zitierte er eine Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm, reiche es nicht aus, dass ein Autofahrer abbremsen und ausweichen müsse: Das sei „verkehrsüblich“.
Eine konkrete Gefährdung des Mescheders habe seiner Ansicht nach hier nicht vorgelegen. Das Verfahren gegen den 28-Jährigen wurde vorläufig eingestellt. Er muss als Geldauflage 600 Euro an die Staatskasse zahlen.