Meschede/Bestwig. . In der Stadthalle sollen präparierte Leichen gezeigt werden. Andere Kommunen haben die Schau verboten - Meschede prüft. Und es droht Ärger.
Die Stadt Meschede prüft ein Verbot der umstrittenen Ausstellung „Echte Körper“. Dabei werden Exponate von Verstorbenen gezeigt - und dafür gelten besondere gesetzliche Auflagen. Dem Veranstalter droht darüber hinaus Ärger wegen seiner Plakatierung.
Nach dem Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen müssen Einverständniserklärungen von Personen vorliegen, wenn deren Körper oder Teile nach ihrem Tod öffentlich präsentiert werden. Das Problem: Bei „Echte Körper“ sollen die Exponate aus den USA stammen. Deshalb liegen nicht alle Dokumente vor, darüber hinaus lassen sie sich offenbar nicht allen Körperteilen zuordnen.
Verbote in Bonn und Erfurt
Die Folge: Die Städte Bonn und Erfurt untersagten die Ausstellung per Ordnungsverfügung. In vielen anderen Kommunen wurde die Erlaubnis erteilt. Die Stadt Meschede prüft die Zulassung der Leichen-Ausstellung, die vom 29. bis 31. März in der Stadthalle geplant ist. „Unabhängig vom Ausgang ist es generell möglich, dass Auflagen erteilt werden, die dann beispielsweise den Jugendschutz betreffen“, kündigte Pressesprecher Jörg Fröhling an.
Dem Veranstalter droht allerdings bereits Ärger wegen seiner Plakatierung. In anderen Städten war bereits von einem aggressiven Vorgehen die Rede, und auch in Meschede wurden kurzerhand private Zäune und Geländer mit Plakaten versehen. „Eigentümer von privaten Grundstücken müssen es nicht hinnehmen, dass auf ihren Flächen ohne ihre Zustimmung Werbung angebracht wird“, erklärte dazu Pressesprecher Fröhling. Es handele sich um eine so genannte Eigentums- und Besitzstörung. Eigentümer könnten solche Plakate entfernen.
Ohne Genehmigung angebracht
In Bestwig ist sogar die Gemeinde eingeschritten: Dort waren die Plakate ohne Genehmigung angebracht worden. Auf Initiative des Ordnungsamtes wurden sie vom Bauhof entfernt. Die Gemeinde Bestwig will dem Veranstalter die Kosten dafür in Rechnung stellen.
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