Meschede. . Eigentlich durfte sich der Angeklagte seiner „Ex“ nur auf 20 Meter nähern. Doch diesmal hatte sie ihn selbst eingeladen.

Das Familiengericht in Meschede hatte einem 23 Jahre alten Bestwiger verboten, sich seiner ehemaligen Freundin weniger als 20 Meter zu nähern. Der Mann tat es trotzdem. Das brachte ihm eine Anklage vor dem Amtsgericht Meschede wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz ein. Der Prozess gegen ihn wurde aber eingestellt. Denn es stellte sich heraus: Seine Ex hatte ihn ausdrücklich darum gebeten, dass er sich noch mal um sie kümmern sollte.

„Wenn ich ein Kontaktverbot wünsche, dann habe ich keinen Kontakt aufzunehmen“, sagte Otto Entrup, Anwalt des Angeklagten, mit Blick auf die Frau. Er sprach von einer „on/off-Beziehung“ zwischen beiden – mal läuft es zwischen den beiden, mal nicht. In diesem Fall brauchte die Ex-Freundin Hilfe, nachdem ihre Mutter gestorben war. Sie übernachtete auch vor der Beerdigung bei dem Mann.

Nachbar warnt den Angeklagten

Da war die Beziehung „on“. Danach wechselte die Beziehung wieder in den „off“-Modus. Immerhin: Die Freundin ließ dem Gericht mitteilen, sie habe kein Interesse an einem Prozess gegen ihren Ex. Ein Zeuge aus dem Haus hatte die Polizei gerufen: Er wusste von dem Kontaktverbot gegen den Mann und warnte den Bestwiger noch, „du hast hier nichts zu suchen“.

Und ein Unschuldslamm war dieser Angeklagte auch nicht, sagte Staatsanwalt Klaus Neulken. In der Vergangenheit hatte der 23-Jährige schon an der Wohnung der Frau randaliert und gedroht, „ich bringe dich um!“ Auch gewalttätige Übergriffe habe es nach Darstellung der Frau gegeben: Er soll sie geschlagen und mehrere Tage in ihrer Wohnung eingesperrt haben.