Eslohe. . Eigentlich hätte ein Mann aus Ägypten längst zurück in seine Heimat gemusst. Das geht aber nicht, weil er keinen gültigen Pass bekommt.

Über die Zukunft des 37 Jahre alten Mannes entscheidet jetzt das Verwaltungsgericht. Es muss klären, ob der Ägypter zurück in seine Heimat muss – oder ob er in Deutschland bleiben darf.

Das Amtsgericht in Meschede hat ein Strafverfahren gegen den in Eslohe lebenden Mann wegen Geringfügigkeit eingestellt – obwohl er keinen gültigen Ausweis hat und er formal eigentlich abgeschoben werden müsste.

Ohne gültigen Pass keine Abschiebung

2013 stellte der Buchhalter in Deutschland seinen Asylantrag, drei Jahre später wurde der als unbegründet abgelehnt – danach war der Mann, wie es in der Behördensprache heißt, „vollziehbar ausreisepflichtig“. Obwohl er das wusste, blieb er in Deutschland.

Und er kümmerte sich nicht darum, dass sein inzwischen abgelaufener ägyptischer Pass verlängert wurde: Ohne gültigen Pass aber ist auch keine Abschiebung nach Ägypten möglich. Sein Verteidiger nannte das einen „rechtfertigenden Notstand“: „Wer von uns hätte sich denn anders verhalten?“ Der Pass hätte seine Abschiebung bedeutet.

Eineinhalb Jahre verschwunden

Beim Prozess im Amtsgericht wurde auch die große Asyl-Politik in ihren Auswirkungen greifbar. Die ägyptischen Behörden, so der Verteidiger, seien nicht bereit, ihren Landsleuten im Ausland Papiere zu geben: „Überweisungen von Auslandsägyptern sind sehr erwünscht. Die Botschaften haben deshalb kein Interesse daran, Ausweise auszustellen.“

Insgesamt 460 Tage ohne gültigen Pass in Deutschland, hatte die Ausländerbehörde des Kreises bei dem Mann registriert. Anfangs, so sein Sachbearbeiter, hatte er behauptet, sich um eine freiwillige Ausreise bemühen zu wollen – Mexiko sei dafür im Gespräch gewesen. Der freiwilligen Ausreise kam der 37-Jährige nicht nach. Und dann entzog sich der Mann dem Zugriff der Behörde: Eineinhalb Jahre war er nicht in Eslohe, er soll sich im Raum Lippstadt aufgehalten haben.

Verfahren verschleppt

Anfang 2018 tauchte er wieder hier auf. Auf Aufforderung der Ausländerbehörde musste er sich um einen neuen Pass bemühen: Vorgelegt habe er aber nur eine Bescheinigung, ohne Dienstsiegel, ohne Stempel – „die kann jeder ausstellen“, so der Sachbearbeiter. Die Vermutung liegt nahe: Der Mann verschleppt sein Verfahren. Aktuell – bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes – ist der Ägypter geduldet, die Duldung gilt wochenweise. Der Mann muss sich jetzt regelmäßig im Mescheder Kreishaus melden.

Angst, ausgeliefert zu werden

Geflüchtet sei er aus religiösen Gründen. Er sei koptischer Christ, die in Ägypten verfolgt würden. Vor Gericht sagte er aus, er habe in Ägypten dabei geholfen, dass Muslime Christen werden könnten. Wegen verbotener Missionierung und Blasphemie sei er deswegen in Abwesenheit zu einer fünfjährigen Haftstrafe mit Zwangsarbeit verurteilt worden. Von anderen Muslimen sei er, bei Übergriffen gegen Kopten 2011, bereits gefoltert worden.

In Deutschland habe er Angst, in seiner Botschaft in Gewahrsam genommen und ausgeliefert zu werden. Diese religiösen Hintergründe tauchten in den Mescheder Akten nicht auf. „Warum nicht?“, wollte Richter Dr. Sebastian Siepe wissen. In seinem ersten Asylverfahren (dem dann die Ablehnung folgte), hatte der 37-Jährige nicht angegeben, koptischer Christ zu sein – obwohl das die Anerkennung als Flüchtling bedeutet hätte. Das sei damals vom Übersetzer verschwiegen worden, erklärte der Mann: „Der Dolmetscher war ein Muslim.“

Aufenthaltsgesetz regelt auch Meldepflichten

Vorgeworfen worden war dem Mann ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz („Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“).

Wer sich zu Unrecht in Deutschland aufhält, vollziehbar ausreisepflichtig ist, seinen Meldepflichten nicht nachkommt oder Weisungen nicht nachkommt, der kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

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