Meschede. Ein 25-jähriger Mescheder hat sich jetzt vor Gericht verantworten müssen. Er hatte eine Kamera im Internet verkauft - die er gar nicht hatte.

Ein 25-jähriger Mescheder, der sich vor dem Strafgericht in Meschede wegen Internet-Betrugs verantworten musste, hat versucht, sich selbst als Opfer darzustellen - der Plan ging am Ende allerdings nicht auf.

Dem Mescheder wurde vorgeworfen im April diesen Jahres eine Fotokamera für 489,99 bei Ebay verkauft, die Ware aber nie geliefert zu haben. Zuvor hatte er sich eine Prepaid-Kreditkarte zugelegt. Auf diesem Konto ist das Geld des Käufers auch eingegangen, wurde aber vom Kartenanbieter, nachdem die Ware nicht geliefert wurde, zurücküberwiesen, so dass niemand geschädigt wurde.

Anzeige wegen Betrugs erging aber trotzdem gegen den Mescheder. Der behauptete dann vor Gericht, dass das Ebay-Konto von dem der Betrugsversuch ausging, gar nicht seines gewesen sei: „Ich habe gar nichts mit Fotografie zu tun, besitze keine Kamera und ein Ebay-Konto habe ich auch schon lange nicht mehr“, so der 25-Jährige.

Der ominöse Dritte

Was der Angeklagte allerdings zugab war, dass er nur drei Tage, bevor der Betrug begangen wurde, die Prepaid-Kreditkarte beantragt hatte. „Mit dem Geldeingang habe ich aber nichts zu tun“, beteuerte er immer wieder. Die Version des Angeklagten: Er habe weder Kontoinformationen noch die Karte erhalten, jemand müsse die Karte abgefangen und dann damit den Betrug begangen haben. „Anders kann ich mir das alles nicht erklären“, so der Mescheder.

Richter Dr. Sebastian Siepe hatte zur Klärung des Falles sowohl von eBay als auch von dem Prepaid-Kreditkarten-Anbieter Informationen eingefordert. Dabei kam zum einen heraus, dass das eBay-Konto auf einen Warsteiner angemeldet wurde, der kurz vorher gestorben ist. „Die Todesanzeige wurde, kurz bevor der Account eröffnet wurde, veröffentlicht. Da hat jemand den Namen benutzt“, stellte Richter Sebastian Siepe fest.

An den Angeklagten, der gebürtig ebenfalls aus Warstein kommt, richtete er die Frage, ob ihm der Name des Verstorbenen bekannt vorkomme: „Nie gehört, nie gesehen“, lautete die prompte Antwort.

Polizei sperrt Konto

Weiter ging es mit den Unterlagen, die der Kreditkarten-Anbieter offengelegt hatte. Auffällig war dabei zum einen, dass zwar der Name des Angeklagten als Kontoinhaber stimmte, jedoch eine falsche E-Mail-Adresse sowie eine falsche Telefonnummer hinterlegt waren. „Das ist alles schon sehr merkwürdig“, merkte Richter Siepe an.

Der Angeklagte hatte dafür keine richtige Erklärung - auch nicht für den Umstand, dass die Unterlagen zeigten, dass die Kreditkarte erst am 16. April 2018 versandt wurde, das Geld von dem Betrugsversuch aber schon am 13. April auf dem Konto eingegangen war. „Sie konnten das Konto schon nutzen, bevor die Karten versandt wurde, weil die Kontoinformationen vorher eintreffen. Ein ominöser Dritter konnte aber noch gar nichts von dem Konto wissen, weil die Karte ja am Tag des Geldeingangs noch gar nicht versandt war“, stellte Richter Siepe klar.

Trotzdem, der Angeklagte setzte zunächst weiter darauf, dass er keine Ahnung habe, wie das alles passiert sei und gab außerdem an, nie die Kontodaten erhalten zu haben: „Nachdem ich die Kreditkarte angefordert habe, habe ich keine Post mehr erhalten. Erst als mir mitgeteilt wurde, dass das Konto wegen polizeilicher Ermittlungen gesperrt wurde“, so der Angeklagte. Für den Anwalt des Angeklagten klar: „Ich kann hier keinen Vorsatz erkennen, der Angeklagte ist finanziell versorgt und hat keine Vorstrafen. Das macht doch alles keinen Sinn.“

Das allerdings sah Richter Dr. Sebastian Siepe anders: „Wenn Sie mir nicht erklären können, wie der ominöse Dritte die Karte abgezogen haben soll, bevor sie überhaupt versendet wurde, kommen wir hier nicht weiter.“ Auf eine Einstellung des Verfahrens, auf die der Anwalt des Angeklagten von Beginn an hinwirkte, wollte Richter Siepe sich nicht einlassen: „Eine Einstellung kann ich nur für den Fall in Aussicht stellen, wenn es hier zu einer geständigen Einlassung kommt. Sie dürfen hier natürlich kein falsches Geständnis abgeben: Wenn Sie es nicht waren, waren Sie es nicht.“

Unterredung mit dem Anwalt

Der Angeklagte hatte die Tat allerdings begangen, wie er nach einer kurzen Unterredung mit seinem Anwalt dann etwas kleinlaut zugab: „Ich habe die Kontoinformationen doch bekommen und habe dann versucht, bei Ebay zu betrügen, weil ich dachte es wäre einfach und ich könnte mir ein bisschen Geld dazu verdienen“, sagte der Angeklagte und fügte noch hinzu: „Ich werde das nie wieder machen.“

Richter Dr. Sebastian Siepe sah die kriminelle Energie in dem Fall als sehr gering an und hielt dem Mescheder außerdem zu Gute, dass er keine Vorstrafen hat. Er veranlasste daher, das Verfahren gegen eine Geldstrafe von 500 Euro, die innerhalb eines Monats beglichen werden muss, einzustellen. „Nehmen Sie das als Warnung, solche Dummheiten nicht mehr zu machen“, mahnte der Richter.

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