Meschede. . In Meschede treten Schülerinnen und Schüler in einen Streik und wollen für das Klima demonstrieren. Das Problem: Erlaubt ist das so nicht.

An beiden Gymnasien in Meschede haben Schülerinnen und Schüler für Freitag zu einer Demonstration aufgerufen. Sie möchten sich der Bewegung „Fridays for Future“ anschließen und gegen die Klimapolitik in Deutschland demonstrieren. Die Schulleitungen geraten dadurch in Bedrängnis.

Ein 19-Jähriger aus Bestwig hat die Demonstration angemeldet, bestätigte der Hochsauerlandkreis: Von 11 bis 13 Uhr soll sie stattfinden, am Kreishaus beginnen und zum Rathaus in Meschede führen. Die Zahl der Teilnehmer, die im Vorfeld angegeben werden muss, wurde auf etwa 100 beziffert.

Aufruf über das Handy

An den Gymnasien kursiert der Aufruf als WhatsApp-Nachricht auf den Handys: „Wir sind Schülerinnen und Schüler, die sich für eine nachhaltigere Klimapolitik einsetzen wollen und haben uns daher entschieden, am Freitag ab 11 Uhr nicht mehr am Schulunterricht teilzunehmen. Stattdessen werden wir uns an einer Demonstration gegen die Klimapolitik Deutschlands und anderer Staaten sowie die zunehmende Zerstörung unseres Planeten beteiligen“, heißt es darin.

Die Organisatoren nehmen Bezug auf die Bewegung „Fridays for Future“. Sie folgt dem Beispiel der schwedischen Jugendlichen Greta Thunbergs, die freitags nicht mehr zur Schule geht, da sie sich nach eigenen Angaben fragt: „Warum für die Zukunft lernen, wenn diese gefährdet ist?“ Zuletzt war die Schülerin zur Weltklimakonferenz eingeladen.

Versäumten Unterrichtsstoff nachholen

„Fachübergreifend haben wir die Auslöser und Folgen des Klimawandels kennengelernt und uns so ein selbstständiges Urteil bilden können. Nun wollen wir auch öffentlich unsere Sorge zeigen“, so der Aufruf in Meschede. „Damit wollen wir jedoch in keiner Weise die Ziele der Schule stören. Natürlich verpflichten wir uns, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen und an allen Leistungsnachweisen der nachfolgenden Schultage teilzunehmen.“

Zitiert wird von der Gruppe auch das nordrhein-westfälische Schulgesetz, das eine solche Demonstration möglicherweise erlaube. Doch so einfach ist es nicht. Das Schulministerium hat inzwischen Stellungnahmen verbreitet: Zwar seien zivilgesellschaftliches Engagement und demokratisches Handeln zu begrüßen.

Nicht auf Kosten des Schulbesuchs

Deutlich heißt es aber auch: „Die Teilnahme an Schülerstreiks während der Unterrichtszeit darf nicht auf Kosten des Schulbesuchs gehen und ist daher unzulässig. Eine Verletzung der Schulpflicht kann gemäß dem Runderlass zur Überwachung der Schulpflicht verschiedene erzieherische Maßnahmen nach sich ziehen. Unentschuldigtes Fehlen wird auf dem Zeugnis dokumentiert.“

Die Schulleitung könne im Einzelfall darüber entscheiden, ob die Teilnahme an außerschulischen Versammlungen einzelnen Schülerinnen und Schülern oder Schülergruppen ermöglicht werden könne. Erforderlich sei dafür ein Antrag auf Befreiung vom Unterricht. Ein Sprecher: „Eine solche Befreiung dürfte hier in der Regel nicht in Betracht kommen.“

Pflicht zum Unterrichtsbesuch

Die Schulleitungen bringen diese Vorgaben daher in Bedrängnis: Sie können nicht einfach so die Augen zudrücken. Heinz Plugge, Leiter des Gymnasiums der Benediktiner, erklärte: „Die Pflicht zum Unterrichtsbesuch besteht auch bei uns, auch wenn die Ziele, die mit dem Streik erreicht werden sollen, für uns nachvollziehbar sind und wir ihnen positiv gegenüberstehen.“

Plugge: „Wir sind in dieser Sache mit unseren Schülerinnen und Schülern im Gespräch. Jeder und jede von ihnen muss für sich entscheiden, ob er oder sie in der Schulzeit an dem Streik teilnehmen will. Eine generelle Freistellung vom Unterricht, um dort teilnehmen zu können , werden wir nicht aussprechen.“

Am Städtischen Gymnasium Meschede erklärte Schulleiterin Claudia Bertels: Schülerstreiks während der Unterrichtszeit seien unzulässig. Die Veranstaltung, für die auch an der Oberstufe „geworben“ worden war, sei keine Schulveranstaltung: „Damit sind die Teilnehmer nicht über die Schule versichert. Eine Unterrichtsbefreiung wird nicht erteilt.“

Unentschuldigtes Fehlen wird dokumentiert

Gemeinsam mit dem Benediktiner-Gymnasium sei beschlossen worden, dass es ausreiche, unentschuldigtes Fehlen auf dem Zeugnis zu dokumentieren: „Weitere Konsequenzen drohen den Schülerinnen und Schülern nicht.“

Bertels weiter: „Die Aktion führt zu Diskussionen, die wir als Schule als durchaus wünschenswert empfinden. Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl, die Natur und die Umwelt (zitiert aus dem Informationsschreiben der Schülerinnen und Schüler an die Schulleitung) und der Austausch über den Sinn der Teilhabe am politischen Leben gehören zu den Leitzielen unserer Schule.“

Verantwortung für die Umwelt „im Kleinen“

Im Gespräch mit Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe Q1 und Q2 sei über die Möglichkeit einer Wiederholung der Aktion in der Folgewoche – wenn dank der Zeugnisausgabe kein Unterricht betroffen wäre – gesprochen worden, ebenso über das Zeigen von Verantwortung für die Umwelt „im Kleinen“, das heißt an der Schule.

Bertels: „Begrüßen würden wir als Schule weitere Schülerinitiativen, die sich zum Beispiel um mehr Sauberkeit in der Mensa oder um Müllvermeidung bemühen würden.“

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