Bestwig. . Wegen Schwarzfahrens muss sich ein Bestwiger vor Gericht verantworten. Ihm droht sogar eine Haftstrafe.

Mehrfach lässt Richter Dr. Sebastian Siepe einen Angeklagten aus Bestwig aufrufen. Er soll sich vor dem Mescheder Amtsgericht eigentlich wegen Schwarzfahrens verantworten. Der Richter wartet. Fünf Minuten. Zehn Minuten. Der Mann erscheint nicht. Dreimal ist er im Jahr 2017 ohne Ticket in Bahnen im HSK erwischt worden, weitere Fälle liegen aus dem Kreis Soest vor und müssen dort noch vor Gericht verhandelt werden.

Auch Haft ist möglich

Klar ist, Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, dem Bestwiger droht jetzt im Ernstfall sogar eine Freiheitsstrafe. Schwarzfahren ist nämlich nicht nur ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen. Neben zivilrechtlichen Konsequenzen drohen dem Mehrfachtäter auch strafrechtliche Sanktionen. Denn das Schwarzfahren stellt eine Straftat dar, die Gerichte durchaus hart bestrafen.

Bestrafung noch zeitgemäß

Allerdings keimt in NRW schon seit einigen Monaten Protest dagegen auf, Schwarzfahrer ins Gefängnis zu stecken. So diskutierten die Justizminister der Länder schon zu Beginn des Jahres darüber, ob die Strafbarkeit des Schwarzfahrens überhaupt noch zeitgemäß ist. Bis zu einem Jahr Haft droht dem, der ohne Ticket in Bus und Bahn unterwegs ist, wegen „Erschleichens von Beförderungsleistungen“. Für einfaches Schwarzfahren gilt das natürlich nicht. Ins Gefängnis muss höchstens, wer das erhöhte Beförderungsgeld in Höhe von 60 Euro nicht aufbringen will oder kann, oder wer, wie der Angeklagte aus Bestwig, mehrfach auffällig geworden ist.

Höheres Bußgeld

Zuletzt zählte die Polizei im Hochsauerlandkreis insgesamt 526 Beförderungserschleichungen. „Darunter fallen alle Arten von „Schwarzfahren“. Allerdings auch solche Dinge wie Taxipreller“, sagt Sebastian Held, Sprecher der HSK-Polizei. Für die Bahn ist Schwarzfahren nach wie vor ein Problem.

„Vor rund zwei Jahren haben wir das Bußgeld von 40 auf 60 Euro angehoben. Gebracht hat das allerdings wenig“, sagt Uli Beele, Pressesprecher des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Wie groß die Verluste für die Bahn seien, die durch das Schwarzfahren angerichtet werden, kann er nicht sagen: „Das Problem ist, das wir da eine hohe Dunkelziffer haben.“ Nicht jeder wird beim Fahren ohne Ticket erwischt.

Zugbegleiterquote erhöht

Fakt sei aber, dass die Bahn die Zugbegleiterquote in den vergangenen Jahren erhöht hat, was bedeutet: „Besonders in den Morgen- und Abendstunden - wenn es gerade jetzt in der Winterzeit dunkel ist - werden vermehrt Zugbegleiter eingesetzt“, so Beele. Diese Maßnahme gelte allerdings gar nicht in erster Linie den Schwarzfahrern, sondern solle den Fahrgästen ein sichereres Gefühl geben. „Wir planen gerade, künftig auf bestimmten Strecken und Bahnhöfen auch Sicherheitsleute als Streife einzusetzen, eine Maßnahme die ebenfalls das Sicherheitsgefühl erhöhen soll“, so der NWL-Sprecher.

Häufig respektloses Verhalten

Tatsächlich käme es in Bahnen immer öfter zu respektlosem Verhalten. „Manchmal reagieren Leute, die kein Ticket haben, aggressiv, wenn sie von einem Zugbegleiter darauf angesprochen werden.“

Wie 2018 in Meschede: Eine Zugbegleiterin war angegriffen worden. Sie kontrollierte die Fahrkarten im Zug nach Dortmund. In Meschede war zuvor eine Gruppe von etwa sechs jungen Männern eingestiegen. Bei der Kontrolle stellte die Zugbegleiterin fest, dass ein Ticket manipuliert wurde und somit ungültig war. Der betroffene Mann reagierte aggressiv. Er nahm die Frau in den Schwitzkasten und schlug auf sie ein. „Leider hören wir von solchen Situationen immer wieder“, so Beele.

>>>HINTERGRUND<<<

Laut Verband Deutscher Verkehrsunternehmen verbüßten deutschlandweit ungefähr 7000 von 230.000 angezeigten Schwarzfahrern eine Ersatzfreiheitsstrafe.

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