Meschede/Schmallenberg/Bestwig/Eslohe. . Wir haben berechnet, was Familie Mustermann in Meschede, Eslohe, Bestwig und Schmallenberg bezahlen muss. Und wie sich sparen lässt.

Ende Januar erhalten die Bürger in den Kommunen ihren Gebührenbescheid. Seit einigen Jahren vergleichen wir immer zu Beginn des neuen Jahres die Kosten der Familie Mustermann in den Kommunen Meschede, Schmallenberg, Bestwig und Eslohe.

Wir gehen aus von einer Familie mit zwei Kindern, eins davon besucht den Kindergarten. Unsere Mustermänner besitzen zwar ein freistehendes Einfamilienhaus, aber auch alle Mieter werden über die Nebenkostenabrechnung an den Steuern und Gebühren beteiligt: von A wie Abwasser bis W wie Winterdienst.

Größter Posten- Kita-Gebühr

Im Vergleich fällt wieder ein Posten besonders auf: der Kindergartenbeitrag. Mit rund 1600 Euro im Jahr reißt er ein echtes Loch ins Portemonnaie. Glück haben da die Schmallenberger. Sie zahlen rund 200 Euro weniger. Der Grund: Schmallenberg hat ein eigenes Jugendamt und setzt die Beiträge daher selbst fest. Eine politische Entscheidung. So präsentiert sich die Stadt als familienfreundliche Kommune präsentieren.

Schmallenberg steht vorn

Unsere Grafik: Das muss in den Kommunen bezahlt werden.
Unsere Grafik: Das muss in den Kommunen bezahlt werden. © Manuela Nossutta

Auch bei den Abfallkosten fällt Schmallenberg positiv auf. Dort zahlen die Mustermanns mit 173 Euro im Jahr deutlich weniger als beispielsweise ihre Bestwiger Nachbarn: Dort kostet der Müll 289 Euro. Wissen muss man dafür: In Schmallenberg werden keine Kosten für den Biomüll erhoben.

Und noch mal steht Schmallenberg vorn: mit 312 Euro für die Grundsteuer B, die Abgabe, die jeder Hausbesitzer, berechnet nach einem Grundsteuermessbetrag und einem so genannten Hebesatz zahlen muss. Am teuersten ist auch diese Abgabe in Bestwig: 381 Euro.

Für alle, die ihre Zahlungen an die Kommune reduzieren wollen: Hier fünf Tipps vom Bund der Steuerzahler.

1. Tipp: Niederschlagswasser

Dabei kann jeder sparen, der ein paar Vorgaben beachtet: Je nach Größe der befestigten und überbauten Fläche müssen Hausbesitzer zahlen, weil ihr Regenwasser vom Dach oder vom Stellplatz in die Kanalisation läuft. Wer aber nachweisen kann, dass das Wasser auf dem eigenen Grundstück versickert, ist raus. Demnach reduzieren auch Dachbegrünungen, Ökopflaster, wasserdurchlässige Gittersteine, Wasserspeicher oder Versickerungssysteme die Kosten.

2. Tipp: Straßenreinigung

Bürger können sich auf Antrag von der Straßenreinigung befreien lassen. Dann müssen sie aber gewährleisten, dass sie ihre Straße selber fegen. Voraussetzung ist laut Bund der Steuerzahler eine Haftpflichtversicherung. Größere Straßen, durch die zum Beispiel Busse fahren, sind wegen der Verkehrssicherungspflicht von einer solchen Regel ausgenommen.

In Städten wie Schmallenberg und zum Teil in Bestwig sind Straßenreinigung und Winterdienst komplett über die Grundsteuer B finanziert. Der Bund der Steuerzahler bemängelt, dass diese versteckten Kosten für den Bürger „schlechter zu überprüfen und auch kaum anzufechten“ sind.

3. Tipp: Tonnengröße

Erster Schritt zur Senkung der Müllgebühren sollte die Überprüfung der Tonnengröße sein: Wer weniger Müll verbraucht, weil er besser trennt oder weil weniger Menschen in der Hausgemeinschaft leben, kann dabei sparen.

4. Tipp Biotonne

Auch Eigenkompostierer können Geld sparen. Der Bund der Steuerzahler rät dazu, die Biotonne komplett abzubestellen und Eigenkompostierung zu beantragen. Niemand könne die Bürger zwingen, dann noch zusätzlich die Biotonne vorzuhalten, um Knochen und Essensreste zu entsorgen.

Die seien in der grauen Tonne sowieso besser aufgehoben. Bürger, die die Biotonne abbestellen wollen und stattdessen Eigenkompostierung betreiben, müssten das bei ihrer Kommune beantragen. Die wird die korrekte Handhabung kontrollieren.

5. Tipp: Nachbarschaften

Dass sich mehrere Bürger eine Tonne als „Nachbarschaftstonne“ teilen, ist bisher in den Ortssatzungen unserer vier Kommunen nicht vorgesehen. Doch was nicht ist, kann ja noch werden. Jeder Bürger könne dazu einen Antrag stellen. Laut Bund der Steuerzahler gibt es da einen Ermessensspielraum der Kommunen, der auch beim Verwaltungsgericht überprüfbar wäre.

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